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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 212

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1588 März 13

Der Heidelberger Bürger und Maurer Hans Weinle (Weinlin?) und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Nikolaus Schreck, Johann Bemmer, Johann Augustin Adelmann, Philipp Kornacker, Hans Augsburger, Barthel Holzapfel, Peter Ehinger, Hans Heller und Philipp Knecht) 20 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sonntag Laetare oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 1 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit Garten, in der Pfleg gelegen zwischen dem Haus des Hans Nortwalt (?) und dem kurfürstlichen Hopfengarten. Sie bestätigen, dass das Anwesen ohne frühere Zinslasten sei. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus und den Garten nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder ihre Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus mit Garten wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Franz Nofels und Heinrich Eckardt angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12096
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120961

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