Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 218
o.O. [Heidelberg?], 1589 April 24
Der Heidelberger Bürger und Schuhmacher Jakob Brombeiß und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie von den hiesigen Almosenpflegern (Johann Bemmer, Mathis Maisen, Simon Wolf, Michel Rumetsch [?], Barthel Holzapfel, Hans Augsburger, Jörg Gerlach, und Franz Nollert) 40 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sonntag Cantate oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 2 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Simlinsgasse ein, gelegen zwischen dem Heiliggeiststift und dem Anwesen von Alexander Hohenbuchs Witwe. Brombeiß und seine Frau geben an, dass auf dem Anwesen bereits folgende Zinslasten liegen: 1 Pfennig vf die stegen, 7½ Albus an den Hof des Klosters Schönau, 2 Gulden zùr Awen (das Leprosenhaus in der Au) und weiters 1 Gulden an denselben Empfänger, ½ Gulden an das Spital sowie 2½ Gulden für einen weiteren Kredit über 50 Gulden, zu zahlen an Doktor Caspar Agricola; darüber hinaus bestehen keine weiteren Gültforderungen mehr. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder ihre Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Anwesen wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Heinrich Eckardt und Veltin Lieb angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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