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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 223

[Urkunde]

o.O. [Heidelberg?], 1591 Februar 5

Joachim Kaul, Bürger der Heidelberger Vorstadt, und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie von Ludwig Graff, Doktor der Arznei und Professor an der Universität, und dessen Ehefrau Katharina 20 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Antoniustag (15. Februar) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 1 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit Garten in der Plöck (Pfläck) ein, gelegen zwischen dem Haus des Hans Gottwald und dem kurfürstlichen Hopfengarten; rückseitig begrenzt durch den alten Schießgraben. Es ist bereits mit folgender Zinslast belegt: 1 Gulden zu zahlen an die Almosenpfleger. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten Graff und seine Frau oder deren Erben in ihre Rechte ein und dürfen das Haus und den Garten nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus mit dem Garten wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Voland und Nikolaus Schreck angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12107
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121073

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