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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 224

[Urkunde]

o.O. [Weinheim?], 1591 Februar 22

Die Sulzbacher Gemeindsmänner Martin (Marthen) Bender und Matthes Klau (Klow) beurkunden auch im Namen ihrer Ehefrauen, dass sie von Friedrich von Moss, dem kurpfälzischen Kirchenbereiter in Heidelberg, als Vormund des Hans Friedrich Fettich, des minderjährigen Sohns des verstorbenen Ezechias Fettich, 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Petri Stuhlfeier (22. Februar) oder innerhalb von acht Tagen danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzt Bender verschiedene Weinberge und Äcker in Sulzbach, Klau sein Haus in Sulzbach mit Hof und Scheune sowie dem zugehörigen Garten ein, die bereits mit verschiedenen Zinslasten belegt sind. Sollten die Darlehensnehmer oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt Moss oder Hans Friedrich Fettich, sobald dieser volljährig sein sollte, in die Rechte ein und darf die Gründstücke und das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Darlehensnehmer, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die beiden Gemeindsmänner oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie die Grundstücke sowie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens des Darlehensgebers sind damit erledigt. Ankündigung des Weinheimer Stadtsiegels, das auf Bitten der Darlehensnehmer von den Bürgermeistern Peter Mannheim und Wendel Lieb angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12108  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121088  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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