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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 226

Peter Gässner (?); Anna, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1591 November 9

Der Heidelberger Bürger Peter Gässner und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Jakob Hamburger, Barthel Ochs, Gabriel Dürn, Fabian Beringer, Wilhelm Reimbach und Friedrich Klotz) 40 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 2 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Krämergasse ein, gelegen zwischen dem Haus des Heinrich Avena und dem der Erben von Bastian Zapf. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 8½ Gulden für die genannten Almosenpfleger zur Bedienung von zwei Krediten, 1 Gulden für das Heiliggeiststift und ¾ Gulden (Dreÿ Orth) für Kaspar Küchenmeister. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Schreck und Mathis Maisen angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12110
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121100

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