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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 229

Lorenz Schartt (?); Anna, seine Frau (?)

[Urkunde]

o.O. [Heidelberg?], 1594 Juni 8

Der Heidelberger Bürger Lorenz Schartt und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Erasmus Jerten, Johann Holzmaier, Johann Ortlieb, Nikolaus Zwengel, Philipp Kornacker, Hans Schleck [?], Hans Georg Münch, Hans Philipp Knecht und Abraham Arnold) 20 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Medarditag (8. Juni) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 1 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Vorstadt ein, gelegen zwischen dem Haus des Leonhard Scheuermann und des Hans Bock. Es ist bereits mit folgender Zinslast belegt: 5 Gulden für die Erben des Hieronymus Beis wegen eines Kredits über 100 Gulden. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Balthasar Mager und Johann Bemmer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12113  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121137  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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