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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 230

Wendel(in) Wogenbach (?); Katharina, seine Frau (?)

[Urkunde]

o.O. [Heidelberg?], 1596 März 7 (wohl nicht März 10)

Der Heidelberger Bürger Wendel(in) Wogenbach und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Simon Wolf, Ezechias Fettich, Johann Becker, Heinrich Ehinger, Hans Fischer, Heinrich Häuser, Martin Hennes und Christer Krämer) 20 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Sonntag Reminiscere oder innerhalb von zwei Wochen danach 1 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus am Marktbrunnentor ein, gelegen zwischen dem Haus des Fritz Schneider und dem das Kilian (Chilian) Fischer. Es ist bereits mit folgender Zinslast belegt: ½ Gulden für das Heiliggeiststift. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Darlehensnehmer oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehnsgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Holzmaier und Heinrich Eckard angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12114  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121148  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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