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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 236

Caspar Küchenmeister (?); Maria, seine Frau (?); Wessilius Frey(e) (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1600 April 20

(1) Der Heidelberger Bürger und Schreiner Caspar Küchenmeister und seine Ehefrau Maria beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Jakob Büchsenstein, Christian Dietmar, Johann Ulrich Siegmund, Jakob Hamburger, Anastasius Keiser, Hans Wilhelm König, Michael Krössig und Ludwig Rössig) 50 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sonntag Cantate oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 2½ Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus im Kaltental ein, gelegen zwischen dem Besitz des Kurfürsten und dem Haus der Witwe des Franz Lormann; rückseitig stößt das Haus an die Hinterstraße im Kaltental. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 1 Pfennig vf die Stegenn, 4 Gulden an das Waisenhaus in Handschuhsheim und 5 Gulden an die Neckerschŭll alhier. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Besitz Küchenmeisters. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Caspar Küchenmeister und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Ortlieb und Matthis Maisen angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
(2) Rückseitig: Nachdem der spätere Darlehensnehmer Matthias Kleiber, der das Anwesen bei einer Zwangsversteigerung am 6. September 1660 erworben hatte, am 7. April 1668 den Almosenpflegern einen Garten im Wert von 25 Gulden überlassen hat, verbleiben noch 25 Gulden Darlehenskapital, von dem jährlich 1 Gulden und 15 Kreuzer Zins anfallen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12120
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121202

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