Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 238
Dietrich Mohr (?); Dorothea, seine Frau (?)
[Heidelberg?], 1602 Juli 13
Der Heidelberger kurfürstliche Heerbaŭckler (?) Dietrich Mohr und seine Ehefrau Dorothea beurkunden, dass sie von Anna Maria Dörr, der Witwe des kurpfälzischen Protonotars Valentin Dörr, 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Margaretentag (13. Juli) oder innerhalb von zwei Wochen danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie die Hälfte ihres Hauses in der Vitztumgasse hinter der Stadtmauer ein, begrenzt von dem Haus des Zuckerbäckers Hans Ulrich Siegmund, rückseitig von dem des Tuchscherers Lienhard Sigl sowie von der gemein gassen. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 1 Heller aúf die Stegen, 1½ Pfund Heller für das Leprosenspital in der Au, 18 Pfennig für den Katharinen-Altar des Heiliggeiststifts sowie 1½ Gulden Zins für den Heidelberger Schreiner Chilian Werner wegen eines Kredits über 30 Gulden. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Besitz Mohrs. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt die Darlehensgeberin in ihre Rechte ein und darf das Pfand nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Mohr und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie die Hälfte des Hauses wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeberin sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Christian Dietmar und Balthasar Meger angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
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