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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 240

Hans Franz Wenz (?); Agnes, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1606 November 30

Der Heidelberger Einwohner Hans Franz Wenz und seine Ehefrau Agnes beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg, vertreten durch den Professor Jakob Christmann als Provisor des Kollegiums Casimirianum, 300 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Andreastag (30. November) oder innerhalb von einer Woche davor oder danach 15 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie verschiedene näher beschriebene Güter in der Heidelberger Gemarkung ein. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt die Darlehensgeberin in ihre Rechte ein und darf die Güter nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Wenz und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie die Güter wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeberin sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Christian Dietmar und Martin Sturzer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12126
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121262

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