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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 242

Martin Uberlein (?); Katharina, seine Frau (?); Jh. Zweiffel [?] (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1607 Juni 24

(1) Der Heidelberger Bürger Martin Uberlein und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Ezechias Museat [?], Martin Hennes, Elias Hennich [?], Peter Hotz, Markus [Marx] Ferber und Georg Walter) 60 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Johannistag (24. Juni) oder innerhalb von zwei Wochen danach 3 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Kleinen Mantelgasse ein, gelegen zwischen dem Haus des Jakob Stiehel und dem des Hans Büttner. Es ist frei von weiteren früheren Zinslasten. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Uberlein und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Christian Dietmar und Martin Sturzer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
(2) Rückseitig: Am 26. März 1675 erfolgte der Erwerb des Anwesens durch Ulrich Osterwald im Zuge einer Zwangsversteigerung, nachdem es seit 1660 Hans Ernst Post(ius), der kurpfälzische Zöllner (Zoller) zu Gleisweiler, besessen hatte. Osterwald muss am Johannistag 1676 erstmals die fälligen Kreditzinsen zahlen.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12128
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121289

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