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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 243

Georg Matthes (?); Anna, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1607 Juli 13

Der Heidelberger Bürger Georg Matthes und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie von Sebastian Stayer von der Gemeinde und Christoph Hanmüller, dem Wirt vom Goldenen Schwan, als den Vormündern des Hieronymus Hamburger, Sohn des verstorbenen Jakob Hamburger, 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Margaretentag (13. Juli) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie das Haus ihres Mündels in der Kettengasse ein, gelegen zwischen dem Haus des Franz Müller und dem des Hans Wagner; rückseitig stößt das Anwesen an den Besitz des Hans Wolf Maisen. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 2 Schilling Heller und zwei Kapaunen vnserem gnedigsten Herren, vff die Steegen, 1 Pfund Heller für das Heiliggeiststift und an ablösbaren Zinsen 5 Gulden für der Statt Allmúsen, 1 Gulden für das Leprosenspital in der Au sowie 1½ Gulden für die Ellenden herberg alhier. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Georg Matthes und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Christian Dietmar und Martin Sturzer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12130
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121304

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