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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 245

Leonhard Mayr (?); Margretha, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1608 Mai 1

Der Heidelberger Bürger und Weißgerber Leonhard Mayr und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Martin Hennes, Karl Belier, Hans Harrich, Franz Steinacher, Markus [Marx] Ferber, Peter Hotz, Georg Stöckl und Hans Wagner) 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Tag Philippi et Jacobi (1. Mai) oder innerhalb von zwei Wochen danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Fischergasse ein, gelegen zwischen dem Haus des Michael Strauß und dem der Witwe Hans Herolts; rückseitig wird das Grundstück begrenzt durch das Anwesen des Herrn Doktor (Petrus de) Spina (d. Ä.). Folgende Zinszahlungen lasten bereits auf dem Haus: 1 Heller aúff die Stegen sowie an ablösbaren Zinsen 5 Gulden für die Negkherschúel und 5 Gulden für Christian Dietmar. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Grundstück. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Mayr und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Martin Sturzer und Ezechias Fettich angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12134
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121349

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