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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 246

Andreas Hohenstein (?); Brigitta, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1555 November 16

Der Heidelberger Bürger und Schneider Andreas (Endres) Hohenstein und seine Ehefrau Brigitta beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Bürger und Wirt des Gasthofs Bären Hans Knebel und dessen Ehefrau Margretha 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Steingasse ein, gelegen zwischen dem Haus der Erben des Heinrich Müller und dem des Hans Ölschläger; rückseitig grenzt es an das Haus von Claus Reutter. Es ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 1 Heller für Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich II. vff die stegenn und 3 Pfennig für den Propst von Lorsch. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Haus. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Hohenstein und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Jakob Ziegler und Hieronymus Bien angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können (vgl. auch Urk. Barth 246a).
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12135
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121356

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