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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 249

[Urkunde]

[Wiesloch?], 1609 März 26

Der Wieslocher Bürger Kilian Schopf und seine Ehefrau Maria beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Augustinerkloster, vertreten durch den Landschreiber Simon Eisenmenger, 50 Gulden guter in der Kurpfalz üblichen Währung, den Gulden zu 26 Albus gerechnet, erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sonntag Laetare oder innerhalb von einer Woche davor oder danach 2½ Gulden Zinsen zahlen, die sie in Heidelberg beim Landschreiber oder seinen Amtsnachfolgern erstmals 1610 abliefern müssen. Als Sicherheit setzen sie ihre genannten Güter in der Gemarkung Wiesloch ein. Sie verpflichten sich, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt der Darlehnsgeber in ihre Rechte ein und darf die Güter nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, was sie ein Viertel Jahr zuvor anmelden müssen, so erhalten sie die Güter wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens des Darlehnsgebers sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Eheleute von Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Wiesloch (Johann Christoph Finck Jörg Ritzhaupt, Philipp Ritzhaupt, Hans Leibfried, Jörg Keller, Wendel Metzger, Leonhard Rieß, Bernhard Kemmer, Peter Ritzhaupt, Batt Mönch, Marenll Dentzel [?], Wolff Gepner [?] und Engelhard Müller) angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12142  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121427  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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