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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 260

[Urkunde]

[Heidelberg], 1618 November 11

Der Heidelberger Einwohner und Reißige im Marstall Heinrich Sintenus und seine Ehefrau Anna Clara beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Hiob Be[r]ger [?], Matthes Haller, Georg Sanderat, Hans Konrad Keck, Hans Kullmann, Hans Jakob Drencker, Hans Wilhelm Dürr und Jost Kantenwein) 100 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von einer Woche danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit Baum- und Krautgarten ein, das in der Klinge zwischen dem Haus von Ludwig Herrmann und dem des Braumeisters Hans Lützel liegt. Das Anwesen ist bereits mit folgenden Zinslasten belegt: 3 Pfennig vf die stegen und 10 Gulden an Ludwig Empfinger (?), der Sintenus ein Darlehen von 200 Gulden gewährt hatte. Darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Haus. Sollten dennoch weitere Zinslasten auftreten, die zum Zeitpunkt der Urkundenausfertigung unbekannt waren, so werden diese durch die Eheleute ohne Schaden für die Almosenpfleger abgelöst. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus und die Gärten nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus mit den Gärten wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Eheleute angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.12161  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121611  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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