Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 261
o.O., 1619 November 11
Der Eppelheimer Schultheiß Simon Hoffmann und die dortigen Gerichtsschöffen Kaspar Mantel, Nikolaus Dietrich, Stoffel Hayl, Barthol(omäus) Treu und Wolff Pfotsch beurkunden, dass Hans Schmidt und seine Ehefrau Gertrud, beide Gemeinsleute aus Schwetzingen, von den Heidelberger Almosenpflegern (Matthes Haller, Hans Ulrich Kaltschmidt, Hans Jakob Drencker, Sebastian Steiner [?], Hans Wilhelm Dürr, Jost Kantenwein, Valentin Schab und Lorenz Boßler) 50 Gulden in Heidelberger Landmünze erhalten haben, den Gulden zu 26 Albus gerechnet. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) 2½ Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihre Güter in der Eppelheimer Gemarkung ein, die von Schultheiß und Ortsgericht als ausreichendes Unterpfand bestätigt werden. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen die Güter nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins nach einer vierteljährlichen Ankündigung gleich zu welchem Datum zurück, so erhalten sie das Unterpfand wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Siegels von Eppelheim, das auf Bitten der Eheleute von Schultheiß und Gericht angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an das Dorf Eppelheim abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-64179
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