Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 265
Antonius Scheuer (?); Anna Elisabetha, seine Frau (?)
Heidelberg, 1656 August 24
Der Heidelberger Bürger Antonius Scheuer, Wirt des Gasthauses Zum Goldenen Stern, und seine Ehefrau Anna Elisabetha beurkunden, dass sie vom Rektor und von der Universität Heidelberg als den Verwaltern des Paræanischen Stipendij 150 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Bartholomäustag (24. August) 7 Gulden 30 Kreuzer Zinsen zahlen; die Zahlung wird erstmals 1657 fällig. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr Gasthaus mit Herberge in der Haspelgasse ein, gelegen zwischen dem Tanzhaus und dem Fleischmarkt (fleischschrannen), rückseitig begrenzt durch das Haus des Hosenstrickers Hans Hauck. Scheuer und seine Frau versichern, dass der Besitz ohne weitere Belastungen sei. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten der Rektor oder sein Nachfolger und die Universität als Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Anwesen nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Scheuer und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das verpfändete Anwesen wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Leonhard Engel und Georg Wolfgang Augsbuger angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-121622
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