Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 269
Heidelberg, 1663 Mai 9, 1668 März 28, 1670 April 9, 1683 März 28
(1) Der Hofgerichtsadvokat Ludwig Reinhard Hedinger, Doktor beider Rechte, und seine Ehefrau Katharina Elisabetha beurkunden, dass sie von dem kurfürstlichen Regierungs- und Hofgerichtsrat Ludwig Lingelsheim und dessen Ehefrau Loisa [!] Sophia 500 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern und den Taler zu 1½ Gulden gerechnet, erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Ostern 25 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Augustinergasse ein, gelegen zwischen der alten Herrenschmiede und der alten Hofwagnerei. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Die genauen Modalitäten werden durch die Angaben der Gesetzestexte aus dem kurpfälzischen Landrecht geregelt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Peter Schweinfurt und Abraham Balliga (?) angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.(2) Adam Kunkel (?) quittiert eine Summe von 200 Gulden, die der Jurist und Staatsrechtler Samuel Pufendorf und seine Ehefrau Katharina Elisabetha als Abschlagszahlung der auf dem genannten Haus stehenden 500 Gulden gezahlt haben.(3) Adam Kunkel (?) quittiert eine Summe von 300 Gulden, die Samuel Pufendorf und seine Ehefrau Katharina Elisabetha zusammen mit den noch ausstehenden Zinsen des Kirchenrats Johann Ludwig Fabritius Abschlusszahlung der auf dem genannten Haus stehenden 500 Gulden gezahlt haben.(4) Der Kirchenrat Johann Ludwig Fabritius beurkundet, dass 200 Reichstaler species bzw. 324 Gulden courant vom Rektor und der Universität vollständig gezahlt worden sind, so dass die bestehende Schuld damit gänzlich getilgt wurde.
Sprache: Deutsch
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-64158
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