Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 278
Heidelberg, 1686 Juni 8
Die verwitwete Heidelberger Bürgerin Anna Katharina Keller beurkundet, dass sie von den Almoseninspektoren und -pflegern (Philipp Amiraldus, Philipp Ludwig Jordan, Abraham Lülsen, Adrian Grugott, Georg Adam Reupell, David Bayer, Johann Wagenküchler, Johann Christoph Weick, Wilhelm Aldenfeld, Hans Peter Schwinn, Jakob Augsburger und Johann Konrad Mack) 200 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern, erhalten haben. Dafür muss sie jährlich an Pfingsten 10 Gulden Zinsen zahlen; der Betrag wird erstmals am Pfingsttag 1687 fällig. Als Sicherheit setzt sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Bussemergasse ein, gelegen zwischen dem Haus der Erben des Thomas Riese und dem des Hans Michel Berberich und nach hinten begrenzt durch die Weingartter Stúben, nach vorne durch die Straße. Sollten Anna Katharina oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Witwe oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Die genauen Modalitäten werden durch die Angaben der Gesetzestexte aus dem kurpfälzischen Landrecht geregelt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Anna Katharina Keller von den Bürgermeistern Johann Georg Gabel und Johann Peter Kling angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
Please cite this volume by using the following URL/DOI:
https://doi.org/10.11588/diglit.6736
Click PURL to copy.
Citation links
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6736
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-67364
Reuse
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0