Urk. Barth 44
Urkunde
o.O., 1396 Mai 16
Der Mannheimer Pfarrer Jost von Worms erhält von Gerlach von Hohenburg, Schulmeister zu Sankt Stefan in Mainz, 75 Pfund alter Heller, wofür Jost ihm einen jährlichen Zins von 5 Pfund alter Heller Heidelberger Währung, der am Martinstag (11. November) oder in den nächsten vierzehn Tagen danach fällig wird, zahlen wird. Dafür setzt er sein Haus und seine Hofreite mit Garten, die er vor Kurzem von Else, der Witwe Fritz Hegmanns gekauft hat und die in Heidelberg hinter dem Franziskanerkloster zwischen den Häusern von Jeckel Schorg und Konrad Hegmann liegen, als Pfand ein. Von diesem Besitz werden Zinsen fällig, die ebenfalls jährlich von ihm zu zahlen sind, nämlich: 1 Pfund alter Heller an die Franziskaner, 15 Schilling alter Heller an Hermann Lenz, ½ Fuder Wein für den Pfarrer in (Neckar-)Steinach, die mit 60 Pfund Heller abgelöst werden könnnen, und vnßerm herren hertzogen sin zins. Sollte Jost den Zins an Gerlach (daher) nicht rechtzeitig zahlen, so wird der zweifache Zinssatz fällig, der in den nächsten darauffolgenden vierzehn Tagen zu zahlen ist. Verstreicht diese Frist wiederum, so ist Gerlach berechtigt, sein Pfand zu nutzen und zwar so lange, bis die ausstehende Summe ausgeglichen ist. Gerlach von Hohenburg gesteht Jost jederzeit die Ablösung der Gülte mit 75 Pfund Heller zu, so dass dann keine weiteren Ansprüche seinerseits am Pfandgut bestehen bleiben. Ankündigung des kleinen Stadtsiegels, das auf Bitten der beteiligten Parteien von den Bürgermeistern Diemar und Heinrich Schluchterer angehängt wurde.
Sprache: Deutsch
Zitierlink: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth44
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116871
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11687
METS
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/iiif/barth44/manifest.json
Zu diesem Faksimile gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.