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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 52

Hofheim, Hanmann; Else, seine Frau

[Urkunde]

[Heidelberg], 1401 April 25

Der Heidelberger Bürger Hanmann Hofheim und seine Ehefrau Else beurkunden, dass sie ihre Scheune in der Heugasse, zwischen den Grundstücken von Peter Bosumer und Wolfram gelegen, für 40 Pfund alter Heller Heidelberger Währung an die Universität verkauft haben. 20 Pfund Heller sollen bis zum kommenden Pfingstfest (22. Mai) bezahlt sein; der Rest der Kaufsumme bis zum 14. Mai 1402, dem darauffolgenden Pfingstfest. Dafür erhalten Hanmann und seine Frau oder ihre Erben einen Zins von 2 Pfund Heller. Sollte die Universität den Kaufpreis auf einmal an Pfingsten 1401 begleichen, so wird eine Zinszahlung selbstverständlich obsolet. Bleibt die Universität die Zahlung jedoch gänzlich oder auch nur in Teilen schuldig, so soll Hanmann einen Strafzins von 4 Pfund Heller erheben dürfen. Zahlt die Universität danach in Summen von jweils 20 Pfund, so muss Hanmann 2 Pfund des Strafzinses wieder zurückgeben. Er versichert des Weiteren, dass auf der Scheune keine Abgaben lasten, außer 8 Pfennigen, die der König (Ruprecht) erhält. Sollte sich aber herausstellen, dass darüber hinaus derzeit noch unbekannte Abgaben auf dem Gebäude lasten, so werden diese von Hanmann oder seinen Erben abgelöst. Ankündigung des kleinen Stadtsiegels, das auf Bitten des Hanmann Hofheim von den Bürgermeistern Reibold Siegelmann und Weinrich Diemar angehängt wurde, nachdem diese die Urkunde Wort für Wort geprüft haben.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11695
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116950

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Metadata: METS
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