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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 61

Konrad Mönch von Rosenberg

[Urkunde]

o.O., 1406 Oktober 27

Der Edelknecht Konrad Mönch von Rosenberg beurkundet, dass er dem Barfüßerkloster (Franziskaner?) in Heidelberg 1 Malter ewiges Korngeld gestiftet habe, damit die Augustiner an Mariä Geburt das Jahrgedächtnis für ihn, seine bereits verstorbene Frau, seine toten Eltern und auch für seine verstorbenen Vorfahren übernehmen. Das Korn soll jährlich an Mariä Geburt (8. September) oder spätestens zwei Wochen danach auf Kosten Konrads nach Heidelberg in den Fruchtspeicher des Klosters gebracht werden. Als Pfand setzt er seinen Hof mit allem Zubehör in Dielheim ein, der zuvor Dieter von Handschuhsheim gehörte. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, so erhält Konrad zwei Wochen Aufschub, dann ist jedoch der doppelte Zins fällig. Sollten auch diese zwei Wochen ohne Lieferung verstreichen, so treten die Augustiner in ihre Pfandrechte ein und übernehmen den Hof, bis die Außenstände beglichen sind. Konrad legt darüber hinaus den Ablauf der Anniversarfeier fest: am Vorabend des Tages wird es eine Vigilfeier geben und am Tag Mariä Geburt selbst soll es geben eyn singende messe mit kerczen vnd mit liechte als ỷrs ordens gewonheit. Ankündigung des Siegels des Ausstellers. Vgl. Urk. Barth 62, die bis auf geringe Abweichungen textgleich mit der vorliegenden Urkunde ist und für das Augustinerkloster ausgestellt wurde; vgl. auch Urk. Barth 63 und Urk. Barth 64.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11704  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117049  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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