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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 66

[Urkunde]

[Alzey?], 1409 März 18

Der Alzeyer Bürger Paul auf dem Hof (Pauwel offme hoiffe) und seine Ehefrau Katharine beurkunden, dass sie von dem Augustiner Jakob von Uelversheim 12 Gulden Mainzer Währung erhalten haben. Dafür zahlen sie jährlich einen Zins von 1 Gulden, der zwischen Mariä Himmel¬fahrt (15. August) und Mariä Geburt (8. September) an Jakob von Uelversheim zu entrichten ist. Nach dessen Tode soll der Zins gänzlich an das Augustinerkloster in Alzey, den Mutterkonvent Jakobs, fallen. Als Unterpfand setzen die Eheleute ihre genannten Güter in Alzey ein. Sie behalten für sich und ihre Erben den Rückkauf vor, der jährlich an Mariä Verkündigung (25. März) im Alzeyer Augustinerkloster erfolgen kann; mit dem Rückkauf sind alle Ansprüche seitens des Jakob von Uelversheim oder des Klosters abgegolten. Ankündigung der Siegel von Jakob dem Jungen und Friedrich von Budenheim (Buddensheim), Ratsherrn und Schöffen in Alzey, die auf Bitten der Eheleute ihre Siegel anhängen und den Inhalt der Urkunde bestätigen, ohne dass daraus Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11709  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117097  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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