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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 83

[Urkunde]

[Großsachsen?], 1439 November 12

Klaus (Cleusel) Sorg, der Zentbüttel von Großsachsen, und sein Bruder Peter Sorg sowie dessen Ehefrau Ann[a] beurkunden, dass sie vom Prior und Konvent des Heidelberger Augustinerklosters 20 Rheinische Goldgulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder spätestens sechs Wochen danach einen Zins von 1 Rheinischen Gulden zahlen. Als Pfand setzen sie ihre Güter in der Gemarkung Großsachen ein. Diese Güter müssen Klaus Sorg, sein Bruder und seine Schwägerin in gutem Zustand halten; versäumen sie dies und verlieren die eingesetzten Güter an Wert, sind sie als Pfand nicht mehr geeignet und müssen durch neue ersetzt werden. Sollten die Kreditnehmer bei ihren Zahlungen die sechswöchige Frist nicht einhalten, so fallen die Pfandgüter ohne ein weiteres Urteil dem Kloster zu. Die 20 Gulden können von ihnen jedoch jederzeit am Martinstag gleich welchen Jahres bzw. eine Woche davor oder danach zurückgezahlt werden, so dass die vorstehenden Bestimmungen ihre Kraft verlieren und seitens des Klosters keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Als Zeugen werden genannt: Konrad (Contz) Herbel, Schultheiß, und die Schöffen Klaus Köppelmann, Klaus Karg, Peter Kretzhart, Bernhard Müller, kirßbaum, Hensel Britzel (?), Peter Köppelmann, Peter Sorg, Jakob Engelmann, Meckel Küser, Hans Schmit und Hannmann Kentzler. Ankündigung des Siegels des Junkers Friedrich (Fritz) von Hirschberg, das dieser auf Bitten aller Beteiligten anhängt und die Bestimmungen bestätigt, ohne dass daraus Forderungen für ihn oder seine Erben erwachsen.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11754  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117541  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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