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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 96

[Urkunde]

[Heidelberg], 1450 Januar 25

Der Heidelberger Bürger Peter Kiesel und seine Ehefrau Margreth beurkunden, dass sie vom Deutschordensmeister Jost von Venningen einen Morgen Weinberg am Bergheimer Steig in der Gemarkung Heidelberg zur Erbpacht erhalten haben. Der Weinberg grenzt auf der einen Seite an den des Spitals und auf der anderen Seite an den des Klosters Schönau. Sie müssen jährlich ein Drittel des Ertrags an den Orden abführen. Die Weißweintrauben sind am Pfad unterhalb des Weinbergs abzuliefern; die Rotweintrauben sollen hingegen in den Heidelberger Stadthof des Deutschen Ordens gebracht werden, wo sie gekeltert werden sollen. Peter und seine Frau verpflichten sich, den Weinberg nicht zu teilen oder weiter zu veräußern sowie ihn in einem ordentlichen Zustand zu halten und alle im Jahr anfallenden Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Als Sicherheit setzen Peter und seine Frau den Zins von 10 Pfund Heller auf ein Viertel ihres eigenen Weinbergs in der wÿden ein. Kommen sie ihren Aufgaben nicht nach, so fallen beide Weinberge an den Orden. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Jost Neckarau und Hans Rüsselsheim angehängt wurde, nachdem die Übertragung des Weinbergs in ihrer Gegenwart stattgefunden hat.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11767  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117674  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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