Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Batt 1
[Fußgönheim?], 1417 September 13
Der Fußgönheimer Schultheiß Kunz Fulz (?) beurkundet, dass Margaretha Ulmen und ihr Sohn Peter vor ihm erschienen seien und erklärten, dass sie alle Güter des Klosters Limburg in der Gemarkung des Ortes in Erbpacht übernehmen: Es handelt sich dabei um zwei Höfe mit allem Zubehör und den näher beschriebenen Äckern, Wiesen und anderen Grundstücken. Ein Hof liegt beim Backhaus im oberen Gericht, der andere im niederen Gericht des Ortes. Dafür müssen Margaretha und ihr Sohn oder deren Erben bzw. Nachfolger jährlich 20 Achtel (= Malter) Korn Sponheimer Maß zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt (15. August und 8. September) sowie 15 Unzen Heller Sponheimer Währung am Martinstag (11. November) als Pachtzins so entrichten, wie es für Zinszahlungen üblich ist. Die Zahlungen müssen spätestens zum nachfolgenden Weihnachtsfest erfolgt sein. Sollten die Beständer unverschuldet in Not geraten und den Zins nicht oder nur vermindert zahlen können, so werden seitens des Konvents von Limburg Sondervereinbarungen getroffen. Sollten Margarteha oder ihr Sohn bzw. deren Erben aus anderen Gründen die Gülten und den Zins schuldig bleiben, kann die Abtei die Güter einziehen und den ausstehenden Zins nach geltendem Recht vor dem Ortsgericht einklagen. Beide Parteien erklären sich mit den verhandelten Punkten einverstanden; als Zeugen werden genannt der Schultheiß Kunz Fulz (?) sowie der zweite Schultheiß Heinrich Riepperg und (die Schöffen?) Gerhard Becker, Hans Ruchem, Wencze Schneider, Heinz Hannemann, Hans Kalwe, Jeckel Decker, Peter Warfe, Jeckel Boheler, Jeckel Wolf und weitere Einwohner Fußgönheims. Die Zeugen bitten zusammen mit den beiden Parteien den Fußgönheimer Pfarrer Johann von Mutterstadt sein Siegel anzuhängen, da ein eigenes Gerichtssiegel nicht vorhanden sei.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter
- Fußgönheim ; Kloster Limburg ; Mutterstadt <Rhein-Pfalz-Kreis>
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