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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Batt 2

Heinrich d. A. [II. ?] von Mosbach; Heinrich d. J. [III. ?] von Mosbach, sein Sohn ; Hans von Mosbach, sein Sohn ; Michel von Mosbach, sein Sohn

[Urkunde]

1442 Februar 22

Heinrich der Alte von Mosbach und seine Söhne Heinrich der Junge, Hans und Michel beurkunden, dass sie den Hof in Ober-Klingen, den sie pfandweise von Irmeltrud Wissen und deren Kindern Wortwin (Stumpf von Asbach?) und Hans sowie Anna besitzen, wie es eine vorliegende gesiegelte Urkunde über einen Kredit von 320 Gulden angibt, ihrerseits an Johannes Heiger aus Schaafheim und dessen Ehefrau Else für die zuvor genannte Summe versetzt haben. Die Ablöse durch Irmeltrud und ihre Kinder oder ihre Erben bzw. durch Heinrich von Mosbach und seine Söhne oder deren Erben wird vereinbart; sie hat jeweils vierzehn Tage vor oder nach Petri-Stuhlfeier (22. Februar) zu erfolgen. Sobald Heiger und seine Ehefrau oder deren Erben das Geld erhalten, geht der Hof mit allem Zubehör in das Eigentum des Heinrich von Mosbach und seiner Söhne oder deren Erben über. Der oben genannte Wortwin (Stumpf von Asbach) gibt sein Einverständnis zu dieser zukünftigen Übertragung, verzichtet für sich und seine Familie auf jegliche weiteren Ansprüche an dem Hofgut, da es bereits pfandweise durch seine Mutter an die Mosbach übertragen worden war, und hängt sein Siegel an die Urkunde. Ankündigung des Siegels Heinrichs des Alten von Mosbach, des Siegels seines Sohnes Heinrich des Jungen sowie des Siegels von Michael von Mosbach, des Vetters von Hans und Michel von Mosbach.
Rückseitig die Vermerke, dass die Urkunde von Heinrich von Mosbach (dem Jungen?) abgelöst wurde und nachfolgend lediglich als Beweis dafür dient, dass mit der Ablöse der genannte Hof zu Ober-Klingen in das Eigentum der Mosbach (von Lindenfels) übergegangen ist.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.14829  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-148292  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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