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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Batt 5

Nikolaus Frei (?); Anna, seine Frau (?)

[Urkunde]

1497 Februar 6

Nikolaus Frei und seine Ehefrau Anna reversieren, dass sie von Abt Macharius Wais von Fauerbach und dem Konvent des Klosters Limburg für zwanzig Jahre die näher beschriebenen Güter der Abtei in der Gemarkung des Ortes Fußgönheim in Erbpacht gemäß der inserierten Urkunde übertragen bekommen haben. Nach Ende der zwanzig Jahre wird der Pachtvertrag automatisch um weitere zwanzig Jahre verlängert, sofern bis dahin keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen waren. Dafür müssen die Eheleute oder deren Erben bzw. Nachfolger jährlich 5 Malter Korn Speyerer Maß zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt (15. August und 8. September) als Pachtzins an das Kloster nach Dürkheim entrichten. Sollten die Beständer unverschuldet in Not geraten und den Zins nicht oder nur vermindert zahlen können, so werden seitens des Konvents von Limburg Sondervereinbarungen getroffen. Sollten Frei und seine Ehefrau oder deren Erben aus anderen Gründen die Gülten und den Zins schuldig bleiben, kann die Abtei die Güter einziehen und den ausstehenden Zins nach geltendem Recht aus dem angegebenen Unterpfand erwirtschaften. Die Aussteller haben den Ellerstädter Schultheißen Floermann [?] Eberhardt gebeten, sein Siegel anzuhängen. Eberhardt kommt der Bitte nach und hängt sein Siegel an, ohne dass daraus Forderungen an ihn abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.14832  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-148322  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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