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6. Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung
der Versteigerung an den Versteigerer zu zahlen.
7. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so behalten wir uns das
Recht vor, in unserem eigenen Namen wahlweise Erfüllung des Kauf-
vertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auch
haben wir das Recht, bei nicht rechtzeitig eingehender Bezahlung den
Kauf zu annullieren und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers
sofort weiter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer für den
Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird
auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen
des Käufers ist München.
9. Wir bitten die Käufer, baldmöglichst über die ersteigerten Gegenstände
zu verfügen und diese innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der
Versteigerung abzuholen. Wir behalten uns andernfalls das Recht vor,
die Gegenstände ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr
des Käufers einem Spediteur zur Verwahrung zu übergeben. Für die
Verwahrung ersteigerter Gegenstände nach erfolgtem Zuschlag können
wir irgendwelche Haftung nicht übernehmen. Der Versand erfolgt aus-
nahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
10. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissen-
hafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag
vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übermitteln. Uns nicht näher
bekannte Auftraggeber bitten wir, zu Beginn der Versteigerung aus-
reichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls
dieselben nicht berücksichtigt werden können.
KUNST - AUKTIONS - HAUS
Galerie Baudenbach
München 23, Dietlindenstraße 5
Telefon: 31594

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