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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, Januar
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Gebührenordnung für das Kunstgewerbe
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Bücherbesprechung
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Bruck, Robert: [Rezension von: Kunstwart (Hrsg.), Künstler-Mappen]
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0282

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40 B

DER BAUMEISTER □ 1908, JANUAR => BEILAGE.

beträgt 6°/o. Demnach [ist der Vorentwurf mit mindestens 408 M., die
Werkzeichnung mit mindestens 408 M., die Gesamtarbeit also mit 816 M.
mindestens zu berechnen. 3. Für eine Antragearbeit im Werte von
1500 Mark sind Entwurf und Arbeitsmodell anzufertigen. Das Erzeugnis
gehört zu Klasse III, für die die Grundgebühr sich auf 10°/o beläuft. Es
sind also der Vorentwurf mit wenigstens 150 M., das Arbeitsmodell mit
wenigstens 150 M., die Gesamtarbeit also mit 300 M. wenigstens in
Rechnung zu setzen. 4. Aehnlich berechnet sich eine Taufkanne aus Messing
im Werte von 250 Mark. Klasse III, Grundgebühr 13°/o Vorentwurf 13 °/o von
250 Mark 32,50 M., Werkzeichnung oder Arbeitsmodell 32,50 M., Gesamt-
betrag 65 M. 5. Bucheinband zu 150 M,. Klasse III, Grundgebühr 13°/o
Vorentwurf 19,50 M., jWerkzeichnung 49,50 M., insgesamt 39 M._ 6. Ein
Altar in Marmor zu 6000 Mark. Klasse I, Grundgebühr 4°/o Vorgebühr
240 M., Werkgebühr 240 M., insgesamt ;480 M., 17. Ein Grabmal in
Muschelkalk zu 800 Mark, Klasse 111, Grundgebühr 11 °/o Vorgebühr
88 Mk., Werkgebühr 88 M., [insgesamt 176 M.. 8. Ein Damenzimmer im
Werte von 4800 Mark a) in Klasse I (viel Mobiliar, glatte Arbeit), Grund-
gebühr 5°/o Vorgebühr also 240 M., Werkgebühr 240 M., Gesamtgebühr
480 M., b) in Klasse II (weniger Mobilar, mehr Arbeit), Grundgebühr
7°/o Vorgebühr also 336 M., Werkgebühr 336 M., Gesamtgebühr 672 M.,
c) in Klasse III (reiche Ausführung), Grundgebühr 9°/o Vorgebühr 432 M.,
Werkgebühr 432 M., Gesamtgebühr 864 M.. 9. Eine Adressdecke irn Werte
von 550 Mark a) in Klasse III, Grundgebühr ll°/o, Vorgebühr 60,50 M..
Werkgebühr 60,50 M., Gesamtgebühr 121 M., b) in Klasse II, Grundgebühr
9°/o, Vorgebühr 49,50 M., Werkgebühr 49,50 M., Gesamtgebühr 99 M.
10. Eine Gedenktafel in Bronce, Wert 1200 Mark, Klase II, Grundgebühr
8°/o, Vorgebühr für Entwurf 96 M., Werk gebühr für Modell 96 M., Gesamt-
gebühr 192 M.. 11. Strassenkandelaber, Preis 1300 Mark, Klasse I. Grund-
gebühr 6°/o, Vorgebühr 78 M„ Werkgebühr 78 M., Gesamtgebühr 156 M.
12. Kronleuchter aus Bronce, Preis 450 Mark, Klasse II, Grundgebühr 10°/o,
Vorgebühr 45 M., Werkgebühr 45 M., Gesamtgebühr 90 M.. 13. Adresse,
Preis 900 Mark, Klasse III, Grundgebühr ll°/o, nur Vorentwurf nötig
99 M.. 14. Schmiedeeisernes Gitter, a) Gitter einschliesslich Tor und
Pfeilern, zusammen 23 m lang; Gesamtkosten 1300 Mark, Klasse II,
Grundgebühr 8°/o, Vorgebühr 104 M., Werkgebühr 104 M., Gesamtgebühr
208 M., b) Fortlaufendes Gitter mit Rapport von einem Meter; Preis für
den laufenden Meter 20 Mark, Klasse III, Grundgebühr l5°/o, Vorgebühr
3 M., Werkgebühr 3 M., Wiedergebühr zehn Mal = 30 M.. Gesamtgebühr
36 M.. 15. Blumentopf, Preis 6 Mark, Klasse III, Grundgebühr 15°/o, Vor-
gebühr 90 Pf., Werkgebühr 90 Pf., Wiedergebühr zehn Mal 9 M., Gesamt-
gebühr 10.80 M., zulässlige Aufrundung UM.; in diesem Falle ist es
ratsam, eine Pauschgebühr zu verabreden, oder eine Entscheidung nach
Zeitgebühr. 16. Waschtischgarnitur, Preis 35 Mark, Klasse III, Grund-
gebühr 15°/o Vorgebühr 5,25 M,, Werkgebühr 5.25 M., Wiedergebühr zehn
Mal 52,50 M., Gesamtgebühr 63 M. Auch hier wäre eine Pauschgebühr
in Form einer einmaligen Entschädigung, oder in Form eines Anteiles
am Verkaufspreise vorzuziehen, oder aber eine Vergütung nach Zeitgebühr.
17. Verlegereinband, Preis 65 Pf. Ergibt nach Grundgebühr einen Mindest-
satz von 10 Mark, ist daher besser nur nach Pausch- oder Zeitgebühr
zu berechnen.
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