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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0037
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gegen ihre Rinder in Zeitlichem, z z
schuldig mit dem Schweiß eures Angesichts
euch zu bemühen eure Schulden sechsten zu
bezahlen, und dieses zwar unter einer Todt-
Sünd, weil ihr in dem Stand siyer und
solches auch thun könnet. V. Uber das so
seyer ihr auch mit gleicher schwerer Schul-
digkeit so wohl gegen GOtt, als auch ge-
gen eure Kinder und dem gantzen Land ver-
bunden, diese eure Kinder zu Hauß zu be-
halten, weil ihr selbe auch zuHauß mit ge-
meiner Hand-Arbeit erhalten könnet, und
ohnerachtet rhr hierin eine Beschwernuß
leidet, so sollet ihr doch wissen, Vl. daß ihr
auch unter mehr als einer einfachen Todt-
Sünd schuldig seyet, in solchem Fall die
Seel und Seeligkeit eurer Kinder eurem
eigenen Gertz vorzuziehen, und aus Liebe
derselben eine Beschwcrnuß hierinfalls zu
leiden, um eucy und die Eurige durch den
so unverantwortlichen Bettel nicht in so
viel Sünden und in eine so augenscheinliche
Gefahr des Ewigen Untergangs zu stürtzen,
von welcher ihr euch aber in so lang nicht
erretten werdet, als bis ibr deine nachkom-
mct, was ech euch jetzt und oben von Erfül-
lung eurer Schuldigkeit in zeitlichen Sa-
chen gegen eure Kinder erkläret habe^auch
nächstens wemrs von eurer noch grösseren
Schuldigkeit in geistlichen Sachen auSle-
gen werde»

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