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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0038
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Z4 Von der Schuldigkeit der Elrem


Von der grossen Schuldigkeit,
welche die Elteren haben, ihre Kin-
der in geistlichen Sachen Christlich
und tugendsam aufzuziehen.
Das i. Gespräch.
Von der ersten Schuldigkeit der Elre-
rett/welche sie in deme höben- daß sie
ihre auch kleine Rinder in denen norh-
wendigen Glaubens - Stucken / und
Christlicher Lehr unterrichten sollen.
Vatter.
Die Elte. Herr Pfarrer hat neulich gesagt,
ren seyod daß wir Elteren auch schuldig seyen,
!? «2- unsere Kinder auch in geistlichen Sa-
in getstli- chen Christlich aufzuziehen, wie ist dieses zu
«den Sa- verstehen?
chen zu un- Pfarrer: Daß ihr Elteten nemlrch eure
lerrichten. Kinder gleich in ihrer Jugend noch in geist-
lichen Sachen unterrichten sollet, als wor-
zu ihr so wohl eures Stands Halder, als
auch gemäß dem Befelch GOttes unter ei-
ner schweren Sund verbunden seyet; also
sagt
 
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