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innert an die Aeusserungen des Tertullian, der schon im dritten Jahrhunderte be-
zeugt, dass die Christen keinem ehrlichen Geschäfte sich entzögen, und ferne wären
von einer der Brahmanen oder indischen Gymnosophisten ähnlichen Frömmigkeit,
welche Arbeit und Verkehr mit der Welt scheueten. Wir nehmen, sagt er, an
dem Verkehr in dieser Welt Theil. Auch wir fahren mit euch zu Schiff und leisten
Kriegsdienste und bauen das Land, wir beschäftigen uns mit Künsten und Wissen-
schaften und stellen unsere Werke zu eurem Nutzen öffentlich auf.1)
Von besonderer Wichtigkeit sind die in den Katakomben aufgefundenen christ-
lichen Inschriften mit solchen geschichtlichen Angaben, aus denen aus die Zeit des
Gebrauchs dieser alten Begräbnissstätten geschlossen werden kann. Dies sind die
Angaben der römischen Consulate, unter welchen die Begräbnisse stattgesunden haben.
Da sich aber unter den Inschriften der Katakomben unläugbar auch einzelne heid-
nische befinden, so können hierbei nur solche in Betracht kommen, die sich durch
bestimmte Ausdrücke oder Zeichen als christliche Grabsteine erweisen. Daher
haben wir in Bezug auf die römischen Katakomben mit voller Gewissheit kein frü-
heres 2) Datum als das aus dem Consulate eines Gallicanus, wobei jedoch ungewiss
bleibt, ob der Stein, auf welchem dieses Consulat genannt wird, dem Jahre 127
oder 150 oder gar erst 237 angehört, da in allen diesen Jahren ein römischer Con-
sul Gallicanus vorkommt und der Name des andern Consuls auf der Tafel fehlt.
Die sehr fehlerhaste Sprache lässt auf das dritte Jahrhundert schliessen. Jedenfalls
wird der Gebrauch der christlichen Katakomben in Rom im Anfang des dritten
Jahrhunderts dadurch, so wie durch mehrere andere Grabsteine bestätigt. In den
Felsengrüften der alten sicilianischen Stadt Acre bei dem jetzigen Palazuolo be-
weiset ein interessanter Stein mit griechischer Inschrift, dass die dortigen Katakom-
') Tertull. Apolog. adv. gentes. Cap. 42.
2) Dass in den Katakomben ein Stein mit dem Consulatdatum des Jahres 98 gefunden worden, beruhet
auf einem Irrthum, denn das Consulat der Anicius Faustus und Severus Gallus fällt ins Jahr 298. — Zwei
Inschriften aus dem Consulate des Sura u. Senecio u. dem des Fab. Cilo u. Annius Libo sind, wenn sie vollstän-
dig erhalten u. christlichen Ursprungs sind, höchst wahrscheinlich mit diesen Consulaten nicht gleichzeitig, son-
dern jünger, worüber das Weitere S. 48. gesagt wird. Ueber zwei andere, die eine vom J. 111., welcher gleich-
falls ein bestimmtes christliches Merkmal fehlt, und die andere, welche den Charakter der Unächtheit ganz deut-
lich an sich trägt, siehe Röstell's treffliche Abhandlung, die dankbar benutzt worden ist: Roms Katakomben u.
deren Alterthümer, in der Beschreibung der Stadt Rom von Platner, Bunsen, Gerhard u. Röstell. Th. I. S. 372. —
Die Inschrift aus dem Consulate des Gallicanus lautet also : Innocenii conjunx issic - - varis quae cum eum vixit
bene annis X dies duodecim quae de saeculo exibit Idibus Aug. Gallicano -Cons. (Boldetti, pag. 79/
F *
innert an die Aeusserungen des Tertullian, der schon im dritten Jahrhunderte be-
zeugt, dass die Christen keinem ehrlichen Geschäfte sich entzögen, und ferne wären
von einer der Brahmanen oder indischen Gymnosophisten ähnlichen Frömmigkeit,
welche Arbeit und Verkehr mit der Welt scheueten. Wir nehmen, sagt er, an
dem Verkehr in dieser Welt Theil. Auch wir fahren mit euch zu Schiff und leisten
Kriegsdienste und bauen das Land, wir beschäftigen uns mit Künsten und Wissen-
schaften und stellen unsere Werke zu eurem Nutzen öffentlich auf.1)
Von besonderer Wichtigkeit sind die in den Katakomben aufgefundenen christ-
lichen Inschriften mit solchen geschichtlichen Angaben, aus denen aus die Zeit des
Gebrauchs dieser alten Begräbnissstätten geschlossen werden kann. Dies sind die
Angaben der römischen Consulate, unter welchen die Begräbnisse stattgesunden haben.
Da sich aber unter den Inschriften der Katakomben unläugbar auch einzelne heid-
nische befinden, so können hierbei nur solche in Betracht kommen, die sich durch
bestimmte Ausdrücke oder Zeichen als christliche Grabsteine erweisen. Daher
haben wir in Bezug auf die römischen Katakomben mit voller Gewissheit kein frü-
heres 2) Datum als das aus dem Consulate eines Gallicanus, wobei jedoch ungewiss
bleibt, ob der Stein, auf welchem dieses Consulat genannt wird, dem Jahre 127
oder 150 oder gar erst 237 angehört, da in allen diesen Jahren ein römischer Con-
sul Gallicanus vorkommt und der Name des andern Consuls auf der Tafel fehlt.
Die sehr fehlerhaste Sprache lässt auf das dritte Jahrhundert schliessen. Jedenfalls
wird der Gebrauch der christlichen Katakomben in Rom im Anfang des dritten
Jahrhunderts dadurch, so wie durch mehrere andere Grabsteine bestätigt. In den
Felsengrüften der alten sicilianischen Stadt Acre bei dem jetzigen Palazuolo be-
weiset ein interessanter Stein mit griechischer Inschrift, dass die dortigen Katakom-
') Tertull. Apolog. adv. gentes. Cap. 42.
2) Dass in den Katakomben ein Stein mit dem Consulatdatum des Jahres 98 gefunden worden, beruhet
auf einem Irrthum, denn das Consulat der Anicius Faustus und Severus Gallus fällt ins Jahr 298. — Zwei
Inschriften aus dem Consulate des Sura u. Senecio u. dem des Fab. Cilo u. Annius Libo sind, wenn sie vollstän-
dig erhalten u. christlichen Ursprungs sind, höchst wahrscheinlich mit diesen Consulaten nicht gleichzeitig, son-
dern jünger, worüber das Weitere S. 48. gesagt wird. Ueber zwei andere, die eine vom J. 111., welcher gleich-
falls ein bestimmtes christliches Merkmal fehlt, und die andere, welche den Charakter der Unächtheit ganz deut-
lich an sich trägt, siehe Röstell's treffliche Abhandlung, die dankbar benutzt worden ist: Roms Katakomben u.
deren Alterthümer, in der Beschreibung der Stadt Rom von Platner, Bunsen, Gerhard u. Röstell. Th. I. S. 372. —
Die Inschrift aus dem Consulate des Gallicanus lautet also : Innocenii conjunx issic - - varis quae cum eum vixit
bene annis X dies duodecim quae de saeculo exibit Idibus Aug. Gallicano -Cons. (Boldetti, pag. 79/
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