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Benndorf, Otto ; Hirschfeld, Otto
Festschrift zur fünzigjährigen Gründungsfeier des Archäologischen Instituts in Rom — Wien, 1879

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https://doi.org/10.11588/diglit.661#0011
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Als sicher können solche Verleihungen an einige Städte in Gallia Narbo-
nensis gelten, wie Augusta Tricastinorum und Lucus Augusti, welche, wie
Herzog12} mit Recht bemerkt, als Stationen der von Augustus aus Italien
nach Gallien geführten Chaussee dieser Vergünstigung theilhaftig geworden
sind. Aus gleichem Anlass wird die aüem Anscheine nach von Augustus
herrührende33) Verleihung an die Alpes Cottiae und einige Ligurische Stämme
der Alpes Maritimae erfolgt sein. Ebenfalls auf ihn wird die gleiche Pri-
vilegirung der Aquitanischen Stämme der Ausci und Convenae zurück-
gehen, vgl. Strabo 4, 2, 2 p. 191: c-ebwKao"i be Adnov 'Pujuatoi Kai tüjv
'Akuitovöjv Ttcrt, Kaöairep AöukioiS rai Kajvoue'vai?, während dieselben von
Plinius-Agrippa (n. h. 4, 19, 108) nur mit zahlreichen anderen Stämmen
unter den in oppidum contributi aufgezählt werden. Auch in Baetica
scheint Augustus die Latinitat weiter verbreitet zu haben, denn wenn auch
schon Plinius (n. h. 3, 3, 7): Latio antiquitus donata XXVII nennt, so
deutet auf eine weitere Vermehrung die Nachricht bei Strabo (3, 2, i5,
p. i5i): Acmvoi xe oi nXäoTot T^TOvaai Kai eirokouS eiXrjipaoi 'PuiuaiouS,
ukrre uiKpöv äTrexouöi toö Travre? efvai 'PwuaToi. Im Ganzen wird man je-
doch mit HerzogM) das Verfahren des Augustus in dieser Hinsicht, ent-
sprechend seinen Grundsätzen betreffs des römischen Bürgerrechts als ein
ungleich weniger liberales als das Caesar's bezeichnen müssen. Sein Beispiel
scheint auch für seine Nachfolger bestimmend geblieben zu sein, denn weder
von Tiberius, noch von Gaius, ja nicht einmal von dem für die Verbreitung
des römischen Bürgerrechtes so überaus thätigen Claudius wüsste ich ein
sicheres Beispiel der Verleihung latinischen Rechtes anzuführen, und es
wird dies schwerlich die Schuld unserer mangelhaften Ueberläeferung sein.
Denn dass selbst in unmittelbarster Nähe von Italien die Ausbreitung der
Latinitat unter den Julisch-Claudischen Herrschern nur geringe Fortschritte
gemacht haben kann, beweist der Umstand, dass erst durch Nero der

") Herzog Gallia Narbonensis p. 93.

") Plinius n. k. 3, 20, i35: sunt praeterea Latio donati incolae, ut Octodurenses et
finUimi Centrales, Coltimiae civilates, Exlnri Liguribus orti, Vagienni IÄgurei et qui Mon-
tani vocanlur, Capillatorumqve plura geiiera ad conßnium Ligustfci maris. Gewiss richtig
schreibt Mommsen (C. I. L. V. p. 814 und 903, anders Herzog G. N. p. 96 n. 63 und p, 110
n. 18) diese Verleihung dem Augustus zu.

") Gallia Narbonensis p. 101.
 
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