XXII
Umfanges der in Betracht kommenden Denkmale weiter ausgegriffen, dadurch aber, wie sich überhaupt in den einzelnen Corre-
spondenz-Gebieten die Verschiedenartigkeit der Denkmale nur im geringeren Masse kundgeben wird , dem einzelnen correspon-
dierenden Mitgliede nicht etwa die Verbindlichkeit ziigemulhet, alle Denkmale seines Gebietes nach allen liier angedeutelenRich-
tungen erschöpfend zu würdigen. Der Ausschuss wird es dankend anerkennen, wenn vorerst nur die merkwürdigsten und be-
zeichnendsten Vorkommnisse nach den angedeuteten Gesichlspuncten im einzelnen gewürdigt und ihm zur Kennlniss gebracht werden.
1. Baukunst.
a) Gottesdienstliche Gebäude, als Kirchen und Capellen, auch Klöster, sammt den damit in Verbindugg stehen-
den Baulichkeiten, nach ihrer Bauweise und mit ihren Denkmalen des Alterlhums und der Kunst, ihren Archiven,
Bibliotheken, Urkunden u. s. w.
Lage, Umfang, Stand der Erhaltung, Materiale, Baustyl (romanisch, golhisch oder Renaissance) und Ornamentik des
Gebäudes; bei Kirchenbauten insbesondere: ob massive Tragmauern und freistehende Säulen, oder angebaute und frei-
stehende Strebepfeiler, in welcher Zahl, Beschaffenheit und Ordnung sie das Gewölbe (im Rundbogen oder im Spitzbogen,
tonnenartig oder Kreuzgewölbe mit Traggurten) stützen; Construction des Hauptschiffes, der Abseiten und des Chores
(Presbyterium; ob mit halbrundem Abschluss oder im halben Achteck etc.), deren Umfang, Höhe und gegenseitiges
Maass en-Verhältniss; Thören und ihre Verstäbung; Thürme, deren Lage, Beschaffenheit und Höhe, insbesondere im
Verhältnisse zum Kirchenbau; Zubauten; Ornamentik der Gebäudetheile im Innern und \on Aussen; Steinmetz-
zeichen u. s. w.
Sacramentshäuschen, Bildnereicn an Altären etc., Taufsteine, Bilder, Inschriften, Monumente, Kirchengeräthe, Canceln, Glocken u. s. w. fallen bei der
Würdigung in einzelne der nachstehenden Rubriken.
b) Öffentliche Profangebäude, als Rathhäuser, Zunfthäuser, Stadt-und Marktthore u. s. w., wenn sie sich durch
Alter, besonderen Baustyl u. dgl. auszeichnen.
c) Burgen, Schlösser, Ruinen; deren Baustyl, Stand der Erhaltung, Einrichtung, einstige und dermalige Bestimmung.
d) Pri valhäuser, alte, besonders verzierte oder durch frühere Besitzer oder besondere daran sich knüpfende Erinnerun-
gen bemerkenswerlhe u. s. w.
2. Malerei. Gemälde und bildliche Darstellungen aller Art, welche sich durch Alter, durch Kunstw’erth oder den Gegen-
stand der Darstellung auszeichnen, sowohl in öffentlichen (Kirchen- und Profan-) Gebäuden, als auch im Privalbesitze. An-
gabe, ob selbe auf Mauerflächen, Holz, Leinwand, Metallplatten, Pergament (Mignaturen etc.), Papier u. s. w., dann ob sie al
Fresco, in Öl, Wasserfarben, u. s. w. gemalt sind; Gegenstand ihrer Darstellung, Stand ihrer Erhaltung, Aufschriften, Künstler-
Namen, Jahreszahlen, Monogramme u. s. w. auf denselben. Absehend vom Kunstwerthe auch getreue Abbildungen von Orten,
Schlössern, Gebäuden etc. aus älterer Zeit bemerkenswerth.
3. Bildnerei aus Stein, Metall, Holz u. s. w., insbesondere auch Metall- und Steingüsse, plastische Darstellungen über-
haupt, welche sich durch Alter, Kunstwerlh, Gegenstand der Darstellung, oder eigenthümliche Form auszeichnen. Bezeichnung
ihres Stoffes, ihrer Darstellung, des Grades ihrer Erhaltung, ihres dermaligen Standortes, und, wo es bekannt ist, ihres Alters
und Bildners. Hierher auch insbesondere alte Siegeltypare, Prägestempel für Medaillen (Einsendung guter Abdrücke derselben);
Statuen, zierliche Monstranzen und anderes Kirchengeräthe u. s. w.
4. Erzeugnisse des Kunsthandwerks, alte Gerätschaften, Kirchenparamente, Waffen und Rüstzeug, Hauseinrichtungs-
stücke, Gefässe aller Art, Schmucksachen, alte musikalische Instrumente (Orgeln, Blaswerke u. dgl.); zierliche Hafner-, Schlos-
ser- und Schreinerarbeiten u. s. w., insoferne sie culturgeschichtlichen Werth haben.
5. Antiquarische Denkmale aus Stein, Metall, Holz, mit oder ohne Inschriften, Ziegel- oder Backsteine mit Schrift oder
Zeichen, Meilensteine, alte Opfersteine, Steinaltäre, alle Gericbtssäulen, Pranger, Folterwerkzeuge, altes Geschütz, alte Brunnen (Git-
lerwerk, Liefe, Anlage etc.), alte Glocken und Inschriften, Wappen u. s. w,, Spuren aller Strassenzüge, Steinwälle, alte Ver-
schanzungen und andere Befestigungen von geschichtlichem Interesse oder bemerkenswerlher Beschaffenheit.
6. Erinnerungszeichen an denkwürdige Ereignisse und Menschen. Denksäulen und Denksteine überhaupt; Votiv- und Ge-
dächtnisstafeln, Inschriften, Wappen, bildliche Darstellungen, auch ohne Kunstwerth, welche sich auf besondere Ereignisse
oder merkwürdige Persönlichkeiten beziehen, selbst alte Bäume u. dgl,, an welche sich besondere Erinnerungen knüpfen;
Grabdenkmäler, durch Alter, Ausführung, Costüme etc., oder die Personen, denen sie gesetzt sind, denkwürdig; Angabe der
darauf befindlichen Dartellungen, Coslume, Wappen, Zeichen, Inschriften, Jahreszahlen etc.
Bei den in diesem §. Absatz 2—6 angedeuteten Denkmalen ist, wo möglich, die Angabe der Höhen- und Breitenmassen etc. sehr wünschenswerth.
7. Handschriften auf Alterthumskunde und Kunstgeschichte 'Bezug nehmend. Alte Aufschreibungen, Urkunden, Gedenkbü-
cher, insbesondere solche, welche sich auf die Entstehung und Geschichte des Ortes, von Gotteshäusern, Burgen, denkwürdigen Privat-
gebäuden, Humanitätsanstalten, auf Sitten und Gebräuche der Vorzeit, auf denkwürdige Ereignisse oder Persönlichkeiten be-
ziehen; Pfarrprotocolle, Chroniken, Urbarien, Handwerksordnungen, alte Karten, Orts- und Baupläne, alte Musikalien, alle
und künstlerisch, ausgeführte Missale, Psalterien u. s. w. — Angabe des Aufbewahrungsortes, Zustandes, Stoffes (Pergament,
Papier etc.), der Schrift-Charaktere, Andeutung des wesentlichsten Inhaltes (Mitlbeilung von Abschriften besonders interessanter).
8. Sagen und mündliche Überlieferungen, auch im Volksmunde umlaufende Lieder, welche sich auf besondere Ereignisse
oder Persönlichkeiten der Vorzeit u. dgl. beziehen, und von denen zugleich bestimmt bekannt ist, dass sie sich aus früheren
Zeiten her erhalten haben.
Umfanges der in Betracht kommenden Denkmale weiter ausgegriffen, dadurch aber, wie sich überhaupt in den einzelnen Corre-
spondenz-Gebieten die Verschiedenartigkeit der Denkmale nur im geringeren Masse kundgeben wird , dem einzelnen correspon-
dierenden Mitgliede nicht etwa die Verbindlichkeit ziigemulhet, alle Denkmale seines Gebietes nach allen liier angedeutelenRich-
tungen erschöpfend zu würdigen. Der Ausschuss wird es dankend anerkennen, wenn vorerst nur die merkwürdigsten und be-
zeichnendsten Vorkommnisse nach den angedeuteten Gesichlspuncten im einzelnen gewürdigt und ihm zur Kennlniss gebracht werden.
1. Baukunst.
a) Gottesdienstliche Gebäude, als Kirchen und Capellen, auch Klöster, sammt den damit in Verbindugg stehen-
den Baulichkeiten, nach ihrer Bauweise und mit ihren Denkmalen des Alterlhums und der Kunst, ihren Archiven,
Bibliotheken, Urkunden u. s. w.
Lage, Umfang, Stand der Erhaltung, Materiale, Baustyl (romanisch, golhisch oder Renaissance) und Ornamentik des
Gebäudes; bei Kirchenbauten insbesondere: ob massive Tragmauern und freistehende Säulen, oder angebaute und frei-
stehende Strebepfeiler, in welcher Zahl, Beschaffenheit und Ordnung sie das Gewölbe (im Rundbogen oder im Spitzbogen,
tonnenartig oder Kreuzgewölbe mit Traggurten) stützen; Construction des Hauptschiffes, der Abseiten und des Chores
(Presbyterium; ob mit halbrundem Abschluss oder im halben Achteck etc.), deren Umfang, Höhe und gegenseitiges
Maass en-Verhältniss; Thören und ihre Verstäbung; Thürme, deren Lage, Beschaffenheit und Höhe, insbesondere im
Verhältnisse zum Kirchenbau; Zubauten; Ornamentik der Gebäudetheile im Innern und \on Aussen; Steinmetz-
zeichen u. s. w.
Sacramentshäuschen, Bildnereicn an Altären etc., Taufsteine, Bilder, Inschriften, Monumente, Kirchengeräthe, Canceln, Glocken u. s. w. fallen bei der
Würdigung in einzelne der nachstehenden Rubriken.
b) Öffentliche Profangebäude, als Rathhäuser, Zunfthäuser, Stadt-und Marktthore u. s. w., wenn sie sich durch
Alter, besonderen Baustyl u. dgl. auszeichnen.
c) Burgen, Schlösser, Ruinen; deren Baustyl, Stand der Erhaltung, Einrichtung, einstige und dermalige Bestimmung.
d) Pri valhäuser, alte, besonders verzierte oder durch frühere Besitzer oder besondere daran sich knüpfende Erinnerun-
gen bemerkenswerlhe u. s. w.
2. Malerei. Gemälde und bildliche Darstellungen aller Art, welche sich durch Alter, durch Kunstw’erth oder den Gegen-
stand der Darstellung auszeichnen, sowohl in öffentlichen (Kirchen- und Profan-) Gebäuden, als auch im Privalbesitze. An-
gabe, ob selbe auf Mauerflächen, Holz, Leinwand, Metallplatten, Pergament (Mignaturen etc.), Papier u. s. w., dann ob sie al
Fresco, in Öl, Wasserfarben, u. s. w. gemalt sind; Gegenstand ihrer Darstellung, Stand ihrer Erhaltung, Aufschriften, Künstler-
Namen, Jahreszahlen, Monogramme u. s. w. auf denselben. Absehend vom Kunstwerthe auch getreue Abbildungen von Orten,
Schlössern, Gebäuden etc. aus älterer Zeit bemerkenswerth.
3. Bildnerei aus Stein, Metall, Holz u. s. w., insbesondere auch Metall- und Steingüsse, plastische Darstellungen über-
haupt, welche sich durch Alter, Kunstwerlh, Gegenstand der Darstellung, oder eigenthümliche Form auszeichnen. Bezeichnung
ihres Stoffes, ihrer Darstellung, des Grades ihrer Erhaltung, ihres dermaligen Standortes, und, wo es bekannt ist, ihres Alters
und Bildners. Hierher auch insbesondere alte Siegeltypare, Prägestempel für Medaillen (Einsendung guter Abdrücke derselben);
Statuen, zierliche Monstranzen und anderes Kirchengeräthe u. s. w.
4. Erzeugnisse des Kunsthandwerks, alte Gerätschaften, Kirchenparamente, Waffen und Rüstzeug, Hauseinrichtungs-
stücke, Gefässe aller Art, Schmucksachen, alte musikalische Instrumente (Orgeln, Blaswerke u. dgl.); zierliche Hafner-, Schlos-
ser- und Schreinerarbeiten u. s. w., insoferne sie culturgeschichtlichen Werth haben.
5. Antiquarische Denkmale aus Stein, Metall, Holz, mit oder ohne Inschriften, Ziegel- oder Backsteine mit Schrift oder
Zeichen, Meilensteine, alte Opfersteine, Steinaltäre, alle Gericbtssäulen, Pranger, Folterwerkzeuge, altes Geschütz, alte Brunnen (Git-
lerwerk, Liefe, Anlage etc.), alte Glocken und Inschriften, Wappen u. s. w,, Spuren aller Strassenzüge, Steinwälle, alte Ver-
schanzungen und andere Befestigungen von geschichtlichem Interesse oder bemerkenswerlher Beschaffenheit.
6. Erinnerungszeichen an denkwürdige Ereignisse und Menschen. Denksäulen und Denksteine überhaupt; Votiv- und Ge-
dächtnisstafeln, Inschriften, Wappen, bildliche Darstellungen, auch ohne Kunstwerth, welche sich auf besondere Ereignisse
oder merkwürdige Persönlichkeiten beziehen, selbst alte Bäume u. dgl,, an welche sich besondere Erinnerungen knüpfen;
Grabdenkmäler, durch Alter, Ausführung, Costüme etc., oder die Personen, denen sie gesetzt sind, denkwürdig; Angabe der
darauf befindlichen Dartellungen, Coslume, Wappen, Zeichen, Inschriften, Jahreszahlen etc.
Bei den in diesem §. Absatz 2—6 angedeuteten Denkmalen ist, wo möglich, die Angabe der Höhen- und Breitenmassen etc. sehr wünschenswerth.
7. Handschriften auf Alterthumskunde und Kunstgeschichte 'Bezug nehmend. Alte Aufschreibungen, Urkunden, Gedenkbü-
cher, insbesondere solche, welche sich auf die Entstehung und Geschichte des Ortes, von Gotteshäusern, Burgen, denkwürdigen Privat-
gebäuden, Humanitätsanstalten, auf Sitten und Gebräuche der Vorzeit, auf denkwürdige Ereignisse oder Persönlichkeiten be-
ziehen; Pfarrprotocolle, Chroniken, Urbarien, Handwerksordnungen, alte Karten, Orts- und Baupläne, alte Musikalien, alle
und künstlerisch, ausgeführte Missale, Psalterien u. s. w. — Angabe des Aufbewahrungsortes, Zustandes, Stoffes (Pergament,
Papier etc.), der Schrift-Charaktere, Andeutung des wesentlichsten Inhaltes (Mitlbeilung von Abschriften besonders interessanter).
8. Sagen und mündliche Überlieferungen, auch im Volksmunde umlaufende Lieder, welche sich auf besondere Ereignisse
oder Persönlichkeiten der Vorzeit u. dgl. beziehen, und von denen zugleich bestimmt bekannt ist, dass sie sich aus früheren
Zeiten her erhalten haben.