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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 2,1): Die Bildnisse der römischen Kaiser: Das julisch-claudische Kaiserhaus — Berlin, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.663#0015
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Einleitung.

Wie vom allgemein historischen Standpunkt aus die Geschichte
der julisch-claudischen Dynastie eine bestimmt abgegrenzte Periode
der römischen Kaiserzeit bildet, so ordnen sich auch ikonographisch
die auf sie bezüglichen Bildnisse zu einer verwandtschaftlichen Gruppe
zusammen; verwandtschaftlich teils in positivem Sinne, indem die
dargestellten Personen wirklich als Glieder einer gemeinsamen Fa-
milie erscheinen, teils negativ im Vergleich zu den früheren republika-
nischen und zu den späteren flavischen und antoninischen Typen.
Und zwar sind wir in dieser Periode, Dank den besseren und reich-
licher fliessenden Quellen, nicht wie später fast ausschliesslich auf die
regierenden Kaiser und ihre Gemahlinnen beschränkt; sondern wir
können daneben noch eine Anzahl von Prinzen und von weiblichen
Mitgliedern des Herrscherhauses und, weil das Prinzentum häufig mit
dem Feldherrnamt zusammenfällt, einige der bedeutendsten Feldherrn
jener Zeit in die Reihenfolge der erhaltenen oder wenigstens der zu
besprechenden Bildnisse aufnehmen. Also neben Augustus und Livia
auch noch die Schwester des Augustus Octavia und deren Sohn
Marcellus, seine Tochter Julia und deren Söhne Cajus und Lu-
cius; neben Tiberius seinen Bruder Nero Drusus und dessen
Gemahlin Antonia, sowie die Söhne und Schwiegertöchter des elau-
dischen Brüderpaars, dort den jüngeren Drusus mit seiner Familie,
hier Germanicus mit der älteren Agrippina und seinen Söhnen
Nero und Drusus; neben Caligula seine Schwester Drusilla;
neben Claudius endlich und Nero nicht bloss je zwei von ihren
Gemahlinnen, Messalina und die jüngere Agrippina, Octavia
und Poppaea,'sondern auch den Sohn des Claudius und der Messa-
lina, Britanniens.

Dabei darf freilich nicht verschwiegen werden, dass füi\die Bild-
nisse dieser Prinzen und ihrer Angehörigen unsere Quellen in den
meisten Fällen nicht völlig hinreichen, und dass durch ihre Mitberück-

Bei'nonlH, Ikonographie. II. 1
 
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