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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 2,1): Die Bildnisse der römischen Kaiser: Das julisch-claudische Kaiserhaus — Berlin, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.663#0230
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»Seine Gemahlin Antonia, 217

Antonia.

Antonia, die Gemahlin des Nero Drusus, geb. 36 v. Chr., war
die jüngere 1 von den zwei Töchtern des Marc Anton und der Octavia,
also die Nichte des Augustus. Ihre Kinder waren Germanicus, Li-
villa und der Kaiser Claudius. Nach dem Tode ihres Gemahls
(9 v. Chr.) zog sie sich, obgleich noch in der Blüte ihres Lebens, in
das Haus ihrer Schwiegermutter Livia zurück, mit der, wie mit ihrem
Schwager Tiberius, sie stets auf gutem Fusse stand. Hauptsächlich
ihrer rechtzeitigen Warnung verdankte Tiberius die Abwendung der
Gefahr, die ihm im Jahre 31 n. Chr. von Sejan drohte2. Auch
unter Caligula nahm sie noch eine Zeitlang die Stellung ein, die ihr
als der würdigen Ahnfrau des Geschlechtes gebührte. Der Enkel
liess alle Ehren, welche jemals der Livia zuerkannt worden waren,
darunter den Titel Augusta, durch einen Senatsbeschluss auch auf sie
übertragen3. Doch konnte es natürlich zwischen einem Menschen
wie Caligula und einer auf Ehrbarkeit gerichteten Frau an Con-
fiicten nicht fehlen. Als sie noch während seiner ßegierung hoch-
betagt starb, gieng das Gerücht, der Kaiser habe sie zum Selbstmord
gezwungen4. Sie wird gleich ihrer Mutter als ein Vorbild von Tugend
und Schönheit gerühmt5. Nur ihrem linkisch-blöden Sohne Claudius
gegenüber scheint sie sich nicht immer so edel benommen zu haben,
wie Octavia gegenüber den Kindern des M. Antonius0.

Dass ihr in ihrer Eigenschaft als Augusta Tempel errichtet wur-
den, hat nichts Auffallendes. Plinius 7 erwähnt einen solchen. Von
einer Statue der Antonia, welche den Bogen des Claudius zierte, ist
noch die Basis mit der Ehreninschrift und den Füssen in Neapel
erhalten s.

1 Vgl. Mommsen in der Epliem. epigraph. 1872 p. 272.
3 Jos. Ant. Jucl. 18. 6. 6.

3 Säet. Cal. 15; Dio 59. 3. Nach Suet. Claud. 11 hätte sie damals den Titel
Augusta verschmäht und derselbe wäre ihr erst nach ihrem Tode durch Claudius
erteilt worden. Allein in den acta der Arvalbrüder vom Jahre 38, also im zweiten
Regierungsjahr des Caligula, trägt sie denselben bereits (vgl. Henzen Annal. d.
Instit. 1807 p. 23(J).

4 Suet, Cal. 23; Dio a. a. ().; Zon. XI. 4. p. 447.

5 Plut, Ant. 87; Val. Max. IV. 3. 3.
8 Suet. Claud. 3.

» Plin. H. N. XXXV. 94.

8 Mommsen I. R. X. 2397 = C. I. L. VI. 921.
 
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