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ʒ*

ahrg. 1896.

Das heilige Recht.

Roman von Triedrich Larobſen.
(Fortjehung.)
— Nachdruck verboten.)
die wünſchen alſo nicht vertheidigt zu ſein, Rott-

D mann?” fragte Körner den Gefangenen. „Warum
denn eigentlich nicht?“

„Und das können Sie noch fragen?“ entgegnete

Rottmann immer heftiger. „Steht es nicht geſchrieben,
daß ein Mörder zum Tode verurtheilt werden ſoll, und
habe ich nicht einen Mord begangen mit Vorſatz und
Ueberlegung? Habe ich nicht die Sache klipp und klar
zugeſtanden, haarklein mit Allem, was drum und dran
hängt? Was iſt denn da zu vertheidigen, wo das ge-
ſchriebene Wort nach ſeinem Rechte ſchreit? Ich will
nicht, daß die Advokaten mit ihren Tüfteleien kommen
und die Sache drehen und wenden, bis ich daſtehe,
wie ein Junge, der Aepfel gemaust hat. Ich will-
daſtehen wie ein Mann, der auf ſich nimmt, was er

gethan hat, ich will mein Recht haben, mein heiliges
Recht!“

„Sie hängen alſo am Recht,“ ſagte Körner. „Sie
erklären das Recht für heilig, und dennoch haben Sie
es gröblich verletzt; wie reimt ſich das zufammen?“

Rottmann legte die ſehnige Fauſt auf das Knie
und ſtarrte darauf nieder. Er ſchwieg lange und ent-
gegnete endlich finſter: „Ich wollte, daß ich ihn Auge
in Auge niedergeſchlagen hätte, und nicht bei Nacht im
Schlaf. Dann könnten die Leute wenigſtens nicht
ſagen, daß ich es aus Angſt gethan habe, wie ein ge-
 
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