Zeitz.
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ausserhalb der westlichen Stadtmauer etwa ums Jahr 1238, also 4 Jahre vor dem
grossen Brande erbaut worden war, und von welchem die Brüdergasse ihren
Kamen erhielt. Thore befanden sich westlich: 1. beim oberen Beginn der nach
Grane führenden Gasse (daher Bhanegasse); 2. am Ende der Brüdergasse für die
drei bergab führenden Gassen: nach dem 'bischöflichen Sitz (bezw. nach dem Col-
legiatstift), nach den Fleischscharren oder Fleischbänben, die in der Urkunde von
1262 mit macella carnium et forum rerum aliarum venalium bezeichnet werden,
und woher die jetzige Scharmgasse rührt, endlich nach der Rothe Gasse (ursprüng-
lich ein tiefe, ausgewaschene Holde mit zu Tage tretendem Roththon); 3. beim
Beginn der Kalkgasse (damals der Weg nach dem.Galgen — daher eigentlich Gal-
gengasse); 4. beim Beginn der Wendischen Gasse, als sogenanntes Pegauer Thor;
5. hinter dem Michaeliskirchliof als „Anthor.“
Nach dem Wiederaufbau der Oberstadt vergrösserte man sie in östlicher
Richtung bis an die noch jetzt bestehende Stadtmauer, schloss also nunmehr die
Wendische, die Yogts- und die Kalkgasse, sowie die sogenannte „Freiheit“ ein.
An Kirchen enthielt diese Oberstadt bereits die Michaeliskirche im nördlichen
Theile, die Jacobikirche (welche 100 Jahre früher durch Wiprecht von Groitzsch
in Asche gelegt war und vermuthlich im östlichen Theile des Altmarktes gestanden
hatte), die Maria-Magdalenen-CapeUe am Wendischen, die Martins-Capelle
am Kalkthor, während in der Unterstadt die mit dem Stephanskloster verbundene
Marienkirche und die Uicolaikirche sich befanden, am Bischofssitz dagegen
die PetersMrclie und bei den Franziskanern die Klosterkirche.
Bei dieser Yergrösserung der Stadt, welche unter Jurisdiktion des Bischofs
stand, muss der Bischof Dietrich II. gleichzeitig „plancas, propugnacula et fossata“
haben ausführen lassen, worüber der Markgraf Heinrich von Meissen als Landes-
herr ungehalten war und sie verbot, mindestens diese Befestigungen von gewissen
Bedingungen abhängig machen wollte (s. Urk. v. 1259); der Streit muss jedoch
geschlichtet worden sein, weil bereits 1278 das „wendische“ Thor, nach Posa hin,
bestand, also auch die anschliessenden Stadtmauern nebst Zubehör dagewesen
sein müssen.
Im Jahre 1429 wurde Zeitz wiederholt von einer allgemeinen Plünderung
und Yerheerung durch die Hussiten heimgesucht: die Stadt wurde gänzlich ein-
geäschert und die Kirchen derselben nicht verschont. Es ist erklärlich, dass in
Folge der daraus entstandenen Armuth der Bürger und der Gemeinde - Corpora-
tionen an eine Yergrösserung der Stadtanlage gleich darauf nicht wohl gedacht
werden konnte, und es (Vorläufig bei der alten Ausdehnung verbheb, so bedeutende
Unterstützungen auch durch den Bischof gewährt worden waren.
Erst im 16. Jahrhundert ging man an eine ernstere Befestigung der Stadt
und baute 1515 das Kalkthor,
1517 das Wendische Thor,
1520 das Stephansthor,
1529 das Steinsthor,
1539 das Badstubenthor, und
1538 das Wasserthor (früher Author genannt).
Die Jahreszahl 1529 für das Steinsthor ergiebt sich aus zwei Schildchen, die
an dem einen noch stehenden Befestigungsthurm eingemauert vorhanden sind, und
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ausserhalb der westlichen Stadtmauer etwa ums Jahr 1238, also 4 Jahre vor dem
grossen Brande erbaut worden war, und von welchem die Brüdergasse ihren
Kamen erhielt. Thore befanden sich westlich: 1. beim oberen Beginn der nach
Grane führenden Gasse (daher Bhanegasse); 2. am Ende der Brüdergasse für die
drei bergab führenden Gassen: nach dem 'bischöflichen Sitz (bezw. nach dem Col-
legiatstift), nach den Fleischscharren oder Fleischbänben, die in der Urkunde von
1262 mit macella carnium et forum rerum aliarum venalium bezeichnet werden,
und woher die jetzige Scharmgasse rührt, endlich nach der Rothe Gasse (ursprüng-
lich ein tiefe, ausgewaschene Holde mit zu Tage tretendem Roththon); 3. beim
Beginn der Kalkgasse (damals der Weg nach dem.Galgen — daher eigentlich Gal-
gengasse); 4. beim Beginn der Wendischen Gasse, als sogenanntes Pegauer Thor;
5. hinter dem Michaeliskirchliof als „Anthor.“
Nach dem Wiederaufbau der Oberstadt vergrösserte man sie in östlicher
Richtung bis an die noch jetzt bestehende Stadtmauer, schloss also nunmehr die
Wendische, die Yogts- und die Kalkgasse, sowie die sogenannte „Freiheit“ ein.
An Kirchen enthielt diese Oberstadt bereits die Michaeliskirche im nördlichen
Theile, die Jacobikirche (welche 100 Jahre früher durch Wiprecht von Groitzsch
in Asche gelegt war und vermuthlich im östlichen Theile des Altmarktes gestanden
hatte), die Maria-Magdalenen-CapeUe am Wendischen, die Martins-Capelle
am Kalkthor, während in der Unterstadt die mit dem Stephanskloster verbundene
Marienkirche und die Uicolaikirche sich befanden, am Bischofssitz dagegen
die PetersMrclie und bei den Franziskanern die Klosterkirche.
Bei dieser Yergrösserung der Stadt, welche unter Jurisdiktion des Bischofs
stand, muss der Bischof Dietrich II. gleichzeitig „plancas, propugnacula et fossata“
haben ausführen lassen, worüber der Markgraf Heinrich von Meissen als Landes-
herr ungehalten war und sie verbot, mindestens diese Befestigungen von gewissen
Bedingungen abhängig machen wollte (s. Urk. v. 1259); der Streit muss jedoch
geschlichtet worden sein, weil bereits 1278 das „wendische“ Thor, nach Posa hin,
bestand, also auch die anschliessenden Stadtmauern nebst Zubehör dagewesen
sein müssen.
Im Jahre 1429 wurde Zeitz wiederholt von einer allgemeinen Plünderung
und Yerheerung durch die Hussiten heimgesucht: die Stadt wurde gänzlich ein-
geäschert und die Kirchen derselben nicht verschont. Es ist erklärlich, dass in
Folge der daraus entstandenen Armuth der Bürger und der Gemeinde - Corpora-
tionen an eine Yergrösserung der Stadtanlage gleich darauf nicht wohl gedacht
werden konnte, und es (Vorläufig bei der alten Ausdehnung verbheb, so bedeutende
Unterstützungen auch durch den Bischof gewährt worden waren.
Erst im 16. Jahrhundert ging man an eine ernstere Befestigung der Stadt
und baute 1515 das Kalkthor,
1517 das Wendische Thor,
1520 das Stephansthor,
1529 das Steinsthor,
1539 das Badstubenthor, und
1538 das Wasserthor (früher Author genannt).
Die Jahreszahl 1529 für das Steinsthor ergiebt sich aus zwei Schildchen, die
an dem einen noch stehenden Befestigungsthurm eingemauert vorhanden sind, und
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