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Bickell, Ludwig [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 1): Kreis Gelnhausen: Textband — Marburg, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.13326#0011

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Vorwort

Der Begierungsbezirk Cassel Wär das erste grössere Gebiet in Deutschland, für welches im Jahr 1869
auf Anregung und "ach dem Plan des bekannten Verdienstvollen Kunsthistorikers Dr. W. Lötz im Verein mit
dem Baurath ff. v°n Dehn-Botfelser zu Cassel ein Inventur der Bau- und Kunstdenkmäler zur Ausführung
gelangte.

Seitdem hat die in diesem ersten Versuch mit den bescheidensten Mitteln, in schlichtester Form, aber
mit grosser innerer Vollendung durchgeführte Idee einer Inventarisation theoretisch wie praktisch eine ganz
erhebliche Fortentwicklung erfahren, w ie die in fast allen Provinzen Preussens und in andern deutschen Ländern
begonnenen oder fertig vorliegenden Inventarwerke zeigen.

Der wichtigste Fortschritt war die Beigahe von bildlichen Darstellungen, und die Einbeziehung histo-
rischer Quellenstudien, um die zumeist noch sehr unsichere Baugeschichte auf feste Füsse zu stellen.

In beiden Beziehungen zeigen die vorliegenden Werke aber eine so ausserordentliche Verschiedenheit,
dass das Ideal eines derartigen Inventares weder festzustehen, noch unter den herrschenden Verhältnissen
erreichbar zu sein scheint.

Allgemein anerkannt ist demnach neben der selbstverständlichen Forderang thunlichster Vollständig-
keit, nur ilie alphabetisch-topographische Anordnung bei Behandlung kleiner abgeschlossener Gebiete — Kreise.
In der bildlichen Ausstattung, in der Fassung des Textes lässt sich jedoch keinerlei aus der Natur der Sache
entwickelter Grundsatz erkennen.

Der Verfasser des gegenwärtigen Inventars, welchem es veifg'öftnt war. bereits an dem Werke von Dr.
W. Lot/, in bescheidener Weise mitzuwirken, hat die Erforschung und Darstellung der Denkmale seiner
Heimath sich seitdem angelegen sein lassen. Ei' vertrat von Anbeginn die Auffassung, dass ein solches In-
ventar ein Quellenwerk sein müsse, bestimmt den Bestand der vorhandenen Denkmäler festzulegen, d. h.
so abzubilden und zu beschreiben, dass aus demselben auch nach dem unabweislichen Verlust einzelner, in
späteren Zeiten, eine ausreichende Vorstellung gewonnen werden könne. Er hielt es demnach vor allem für
unerlässlich. für die bildliche Ausstattung von dem allein volle Objektivität neben grösster Genauigkeit ge-
währleistenden Darstellungsniittel der Photographie den umfassendsten Gebrauch zu machen, und zur Wieder-
gabe im Druck ein Verfahren zu wählen, welches die Qualität der gewonnenen Aufnahmen nicht schädigt.
Er hielt es ferner nicht für zulässig, den Text auf knappe besehreibende Notizen zur Erläuterung der Ab-
bildungen zu beschränken, sondern für geboten, bei Zeiten, (die Zerstörungen und unausbleibliche Veränderungen
jetzt noch vorhandene Spuren verwischen, gründliche historische Untersuchungen zur Ermittlung der Bauge-
schichte anzustellen, bei welchen das aus Erkunden und Akten gewonnene Material mit (hm Monumenten selbst
in geeignete Verbindung gebracht wird. Besondere Sorgfalt wäre dabei besonders den Denkmälern geringerer
Bedeutung an kleinen Orten zu widmen, welche voraussichtlich nie wieder einer kritischen Untersuchung oder
gar einer öffentlichen Besprechung gewürdigt Werden. Gerade diese Klasse von Denkmälern erfordert ein
liebevolles Studium, um eine zutreffende Vorstellung von den zu gewissen Zeiten in einem bestimmten Gebiet
herrschenden Typen und Kalifornien, technischen Verfahren u. dgl. zu erlangen. Zum grossen Schaden einer
exakten Knnstforschwng sind solche Werke bisher vielfach unbeachtet gebliebe».
 
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