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Bickell, Ludwig [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 1): Kreis Gelnhausen: Textband — Marburg, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.13326#0115

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Der Arnsburger Hof

Die reichsunmittelbare Cisterzienserabtei Arnsburg besass schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts Güter
und Gefalle im Bereich der drei wetterauischen Reichsstädte, für welche sie 1234 vom Kaiser Heinrich VI. Be-
freiung von allen Abgaben erlangte (Urk. I, 139). In Gelnhausen Avird im Jahre 1264 ein Guntramus
pro/esstts efiisdem monasterii rector curiae in Geilnhusen genannt (Urk. I, 278), und um 1328 waren Mönche des
Klosters als m-tor (pUger) relkrariws und bursarius hier stationirt (Urk. II, p. 302). Näheres über die Einrichtungen des
Hofes und seine Lage, erfahren wir aus mittelalterlichen Quellen nicht; es wird sogar die Capelle desselben
nie genannt. Junghans bezieht p. 214 irrthümlich eine Stiftung an das Mutterkloster auf die Capelle, deren
Titel somit auch nicht feststellt. Es kann jedoch diese reiche Stiftung 1328 (Urk. II, 300) recht wold Veranlassung
ziiin Hau der Capelle gewesen sein. Das Kloster blieb wie die Deutschherrn und Johanniter auch nach der Reforma-
tion in ungestörtem Besitz des Hofes, der Gottesdienst in der Capelle wurde aber unterdrückt, wie daraus hervor-
geht, dass 1651 der mainzische Yicedom Brömser von Rüdesheim „die ohnehin dem Erzbischof zustehende Capelle"
ausräumen lässt um sie „doch ohne Präjudiz" für eine fuldische Gesandtschaft zu einem sonntäglichen Gottes-
dienst zu benutzen. (Stadtarchiv, Kathsprotokoll vom J. 1651—77 bl. 22). Im Jahre 1742 schritt das Kloster
aus unbekannten Gründen zu einem Umbau der alten Wohngebäude. Die Pfandherrschaft befürchtete, dass
man auch eine Capelle bauen und heimlich katholischen Gottesdienst einführen werde. Der Amtmann berichtete
jedoch: (Marburg Staatsarchiv, Akten der Pfandherrschaft G.) es sei keine neue Capelle im Werk, sie hätten
eine solche auch nicht nöthig, „indem sie ihre alte Capelle so von aussen einer Kirche ähnlich, inwendig
aber sehr enge, doch vollkommen stehen haben, so noch vor der Reformation gebaut". Im Jahre 1798 wohl
Angesichts der Folgen der französischen Revolution, verkaufte die Abtei ihren Hof mit allein Zubehör an die
Stadt Gelnhausen für 19500 Gulden, und diese nach erlangter Genehmigung des Kurfürsten an den Geinhäuser
Bürger Heinrich Moritz Cliver im Jahre 1800. Dieser beliess den stattlichen Neubau im wesentlichen so wie
er war, richtete aber leider die Capelle zu einem Geschäftshaus ein, indem er die Gewölbe einschlug, eine
.Mitteldecke einzog, die alten Spitzbogenfenster und Thüren vermauerte, und neue rechteckige Fenster und
Thüren brach. An dem Portal des Wohnhauses beseitigte er das abteiliche Wappen mit der Jahreszahl
daneben, sowie eine Inschrift auf dem Sturz, und Hess dagegen eine aus den verschlungenen Initialen seines
Namens gebildetes, aus Eisen geschmiedetes Monogramm anbringen. Auch die Oberlichtgitter der Capelle
und an der Thüre eines zugehörigen Gartens am Holzthor Tab. 177 gehören der Zeit Clivers an. (Privatpapiere
ilcs jetzigen Besitzers Kaufmann Ph. Stock).

Die Capelle lässt trotz dieses Umbaues die alte Disposition noch in ihren wesentlichen Zügen erkennen,
welche, wie aus Tab. 129 hervorgeht, eine ganz ungewöhnliche war. Schon im Keller bereitet sich die obere
Eintheilung vor, indem ein Mittelpfeiler und Gurtbögen die von Ost nach West gerichtete obere Querwand
tragen. Die Kreuzgewölbe des Kellers haben in der nördlichen Hälfte die alte Wölbungsform beibehalten, in
der südlichen ist aber eine originelle Modifikation eingetreten, während Schildbögen an den Wänden die alte
Disposition bezeugen. Das hohe Obergeschoss war durch eine Mittelwand in zwei Hälften geschieden, in
deren nördlicher sich noch der Anseiduss steiler Spitzbogengewölbe erkennen lässt, deren untere Verbindungs-
bögen jedoch jetzt vermauert sind, wogegen an der Stelle des Pfeilers eine Thüre gebrochen wurde. Einfache

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