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Bickell, Ludwig [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 1): Kreis Gelnhausen: Textband — Marburg, 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.13326#0173

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I

Lanzingen. Lettgenbrunn. 155

Lanzingen.

Dorf von 200 Einwohnern, l1/. Stunden östlich von Gelnhausen. Der Name kommt 1339 als Lauczen-
gesesse in der Urkunde vor, durch welche der Streit zwischen Mainz nnd Hanau wegen der Rieneker Erb-
schaft entschieden wurde (cf. p. 157). Sowohl in dieser als der heutigen Form ist er patronymisch von dem
Eigennamen Lanzo abzuleiten (Arnold hat p. 265 nur Lanzingen).

Der Ort besitzt einige bemerkenswerthe Fachwerkbauten, darunter

Das Gemeindehaus.

Es ist mit ca. 5:7 m wohl einer der kleinsten derartigen Baue, besitzt nur ein Stockwerk und auf
der Mitte des Ziegeldaches einen achteckigen Dachreiter mit Glockendach und Dachfahne. Er enthält eine
Glocke von 0,45 unterem, 0,25 oberem Durchmesser und 0,32 Höhe, welche die Inschrift trägt:

GOS • MICH • IOHANS (sie) UND • ADREAS (sie) SCHNDEWIND (sie) IN FFURT (sie) ANO 1709.

Leider ist mit dem Thürsturz auch das sicher hier eingeschnittene Datum des Laues verloren gegangen.
Den Formen nach dürfte er aber mit der (Hocke gleichzeitig sein. Von den übrigen Holzbauten ist Nr. 15
mit origineller Schindeldecoration von 1799 bemerkenswerth '). Einige Scheuernthüren haben noch die alten
hölzernen Riegelschlösser.

Lettgenbrunn.

Dorf von 250 Einwohnern, 4 Stunden östlich von Gelnhausen. Gehörte ehemals zum Gericht Vilbach,
jetzt zu Orb.

Der alte Name lautet Letchinbrunn und ist von lettig = argillosus, thonig, lehmig, abzuleiten (Arnold

p. 327).

Das mitten im Wald liegende Dörfchen scheint ebenso wie Vilbach, durch die Burg Beilstein und den
Glashüttenbetrieb in der Nähe, erst spät entstanden zu sein, und zwar auf gerodetem herrschaftlichem Boden,
wesshalb auch ungemessene Frohnden mit Hand und Gespann zu leisten, anderseits ausgedehnte Berechtigungen
im Wald zugestanden waren. Näheres giebt übrigens ohne genügende urkundliche Belege Wolf p. 56 seq.
Das sog. Gericht Vilbach wird nur ein wegen der Abgelegenheit beider Orte von dem zu Orb abgezweigtes
blosses Dorfgericht gewesen sein, über dessen Einrichtung Wolf ebenfalls näheres bringt.

Im 30jährigen Krieg wurden 1634 beide Orte bis auf Kirche und zwei Häuser zerstört; das Gericht
ging ein.

Die Pfarrkirche

war ehemals Filialcapelle von Orb. Erst 1783 wurde ein eigener Caplan für dieselbe bestellt. Der Bau-selbst
über welchen urkundliche Nachrichten aus dem Mittelalter vollständig fehlen, hat wie Skizze und Grundriss
auf Tab. 242 G zeigen, ein schlichtes rechteckiges Schiff, mit schmälerem polygen geschlossenem Chor, beide
mit flacher Decke. Ueber der Mitte erhebt sich ein kleiner Dachreiter mit Glockenhaube. Die Fenster auf

*) Beide sind für die hess. Holzbauten aufirenonmien.

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