Unterreichenbach.
191
rückgängig zu machen und einen anderen Lehnsträger einzuschieben) misslang durch Verzicht des letzteren des
Hans v. Waldenstein 1458 (Urkunde zu Hirstein'.
Der Ort Reichenbach war ehemals ummauert und hatte zwei Thore, das nördliche Ackerthor und das
südliche Unterthor, auch Sotzbacherthor. Sowohl von den Mauern als den Thoren, besonders dein oberen, sind
noch erhebliche Reste vorhanden, wonach das Thor, dessen Unterbau noch ea. 2 m hoch ist. dem wohlerhaltenen
Thor zu Mittelbuchen im Hanauisehen ähnlich eingerichtet gewesen ist.
Eine Burg zu Reichenbaeh hat Simon irrthümlieh aus einer Urkunde von 1372 (Urk. III, p. 748) heraus-
interpretirt, wonach Gottfried Zippur sein cßnpt czu Birsengteirt und czu Rei'ehenbach .... ühd ddrczu das bürg-
lehen czu Rychenhach dem Heinrich v. Ysenburg, welcher ihn gefangen hatte, auftragen (yme sal iiffgebm) und
geloben musste den Ysenburgern „man" zu sein, um sieh loszukaufen. Er verlor damals in gleicher Weise
auch seine fof/die czu Kiir.hbrac.hta und czu Niedoimlcza um! sein eygm czu Obern Iticheuhttch, war 1384
(Urk. IV, 324) Bürgmann zu Birsensteyn und betheiligte sieh unter Führung der Grafen Johann v. Hanau an
der grossen Fehde gegen die Stadt Frankfurt. Der Fehdtezug der Grafen v. Ziegenhain gegen den unruhigen,
rauflustigen Zippur und seinen Bruder Emmerieh, einen Fulder Burgmann, wird wohl deren Eigen in der
Gegend gründlieh verwüstet haben. Eine Burg in nächster Nachbarschaft von Hirstein würden die Grafen
v. Ysenburg sieher nicht in solchen Händen gelassen haben. Es fehlt aber auch an jedem materiellen liest
einer solchen oder nur dem Namen der Burgstätte.
Das Gerieht Heiehenbaeh war ein umfängliches Landgericht, welches seine Gerichtsstätte unter der alten
Linde vor dem Oberthor hatte. Von seiner Einrichtung und Verfassung giebt ein Weisthum von 1388 (Grimm
Weist.li. III, ]>. 400) eine gute Vorstellung. Den Vorsitz hatte der Vogt zu Hirstein, die Ausführung der fuldische
Amtmann zu Heiehenbaeh. Dessen Amtssitz war das in der Mitte des Dorfes stehende Amtshaus „der Fronhof"
genannt, mit einem sog. Diebesstock (s. u.). Hier wurden auch die Landsiedelgerichte (nach Weisthum v. 1394)
abgehalten, welche Streitigkeiten über landwirtschaftliche Verhältnisse zum Austrag brachten, die zwischen
Inhabern fuldischer Lehnsgüter entstanden.
Die Pfarrkirche.
Die schon 810 erwähnte Kirche war eine der ältesten im Gebiet des Stiftes Fulda. Zu ihr als Mutter-
kirche gehörten fast alle kleineren Orte der Umgegend d. h. ursprünglich alle des Gerichtes und so ist es zu
erklären, dass ältere romanische Kirchenbauten hier nicht vorkommen. Erst im spätem Mittelalter entstanden
einzelne Capellen mit residirenden Caplänen, selbständige Pfarreien aber erst nach der Reformation. Die Kirche
gehörte zum Erzbisthum Mainz, lag im Bezirke des Arehidiakonates des Johannesstiftes zu Mainz und gehörte
zum erzpriesterlichen Sprengel von Lauterbach. Von urkundlichen Nachrichten über dieselbe haben sich aus
dem Mittelalter nur wenige erhalten. So die Stiftung eines Altares und einer Messe auf demselben in der
Ehre Johannes des Täufers und St. Katharinen im Jahr 1360 (Urk. III, p. 367) und eine solche von der Existenz
eines Frühaltares im Jahre 1382 (Urk. IV, p. 233, Hirstein, rothes Buch). 1399 wurde die Kirche zu Heiehen-
baeh mit dem darin befindlichen Martinsaltar durch Papst Bonifaz IX. förmlich der Fabrik der Klosterkirche
zu Fulda ineorporirt zur Aufbesserung der durch einen Brand reducirten Mittel des Klosters. Es kann also
wohl nicht ein Altar in der Klosterkirche zu Fulda selbst gemeint sein. (Urk. IV, p. 728) wie auch noch aus
der wiederholten Zusammenstellung von parochialis eeelesia et altare, und aus der verheissenen Schonung der
gewohnten Verpflichtungen beider in dieser Urkunde hervorgeht.
Die an der Stelle der alten neuerbaute Kirche liegt von einem ummauerten Todtenhof umgeben auf
einem kleinen Vorsprung des zu dem Heiehenbaeh abfallenden Geländes, weithin die Gegend beherrschend.
Von dem ältesten Bau des'9. Jahrhunderts ist keine Spur erhalten, er muss auch bereits im späten
Mittelalter durch einen Neubau ersetzt gewesen sein, denn als einziger liest der 1748 abgebrochenen Vorgängerin
der jetzigen Kirche haben sieh im Garten vor dem Pfarrhaus liegend zwei Trommeln eines 8-seitigen Pfeilers
von ca. 60 cm Durehmesser erhalten, aus denen mit Sicherheit geschlossen werden kann, dass sie eine drei-
sehiffige spätgothische Hallenkirche, ähnlich der zu Orb etwa gewesen ist.
Sie hatte einen Thurm, dessen hoher Helm bereits 1741 als baufällig abgetragen werden musste. Im
Jahr 1748 17./3. wurde dann der Grundstein zu der neuen Kirche gelegt, welche der Maurermeister Gallus aus
Fulda bis Oetober 1749 vollendete. Das Dachwerk machte Zimmermeister Christoph Schmidt zu Birstein, die
Schlosserarbeiten (Inschrift am Schloss des Thurmes) Job. Lappe 1750.
191
rückgängig zu machen und einen anderen Lehnsträger einzuschieben) misslang durch Verzicht des letzteren des
Hans v. Waldenstein 1458 (Urkunde zu Hirstein'.
Der Ort Reichenbach war ehemals ummauert und hatte zwei Thore, das nördliche Ackerthor und das
südliche Unterthor, auch Sotzbacherthor. Sowohl von den Mauern als den Thoren, besonders dein oberen, sind
noch erhebliche Reste vorhanden, wonach das Thor, dessen Unterbau noch ea. 2 m hoch ist. dem wohlerhaltenen
Thor zu Mittelbuchen im Hanauisehen ähnlich eingerichtet gewesen ist.
Eine Burg zu Reichenbaeh hat Simon irrthümlieh aus einer Urkunde von 1372 (Urk. III, p. 748) heraus-
interpretirt, wonach Gottfried Zippur sein cßnpt czu Birsengteirt und czu Rei'ehenbach .... ühd ddrczu das bürg-
lehen czu Rychenhach dem Heinrich v. Ysenburg, welcher ihn gefangen hatte, auftragen (yme sal iiffgebm) und
geloben musste den Ysenburgern „man" zu sein, um sieh loszukaufen. Er verlor damals in gleicher Weise
auch seine fof/die czu Kiir.hbrac.hta und czu Niedoimlcza um! sein eygm czu Obern Iticheuhttch, war 1384
(Urk. IV, 324) Bürgmann zu Birsensteyn und betheiligte sieh unter Führung der Grafen Johann v. Hanau an
der grossen Fehde gegen die Stadt Frankfurt. Der Fehdtezug der Grafen v. Ziegenhain gegen den unruhigen,
rauflustigen Zippur und seinen Bruder Emmerieh, einen Fulder Burgmann, wird wohl deren Eigen in der
Gegend gründlieh verwüstet haben. Eine Burg in nächster Nachbarschaft von Hirstein würden die Grafen
v. Ysenburg sieher nicht in solchen Händen gelassen haben. Es fehlt aber auch an jedem materiellen liest
einer solchen oder nur dem Namen der Burgstätte.
Das Gerieht Heiehenbaeh war ein umfängliches Landgericht, welches seine Gerichtsstätte unter der alten
Linde vor dem Oberthor hatte. Von seiner Einrichtung und Verfassung giebt ein Weisthum von 1388 (Grimm
Weist.li. III, ]>. 400) eine gute Vorstellung. Den Vorsitz hatte der Vogt zu Hirstein, die Ausführung der fuldische
Amtmann zu Heiehenbaeh. Dessen Amtssitz war das in der Mitte des Dorfes stehende Amtshaus „der Fronhof"
genannt, mit einem sog. Diebesstock (s. u.). Hier wurden auch die Landsiedelgerichte (nach Weisthum v. 1394)
abgehalten, welche Streitigkeiten über landwirtschaftliche Verhältnisse zum Austrag brachten, die zwischen
Inhabern fuldischer Lehnsgüter entstanden.
Die Pfarrkirche.
Die schon 810 erwähnte Kirche war eine der ältesten im Gebiet des Stiftes Fulda. Zu ihr als Mutter-
kirche gehörten fast alle kleineren Orte der Umgegend d. h. ursprünglich alle des Gerichtes und so ist es zu
erklären, dass ältere romanische Kirchenbauten hier nicht vorkommen. Erst im spätem Mittelalter entstanden
einzelne Capellen mit residirenden Caplänen, selbständige Pfarreien aber erst nach der Reformation. Die Kirche
gehörte zum Erzbisthum Mainz, lag im Bezirke des Arehidiakonates des Johannesstiftes zu Mainz und gehörte
zum erzpriesterlichen Sprengel von Lauterbach. Von urkundlichen Nachrichten über dieselbe haben sich aus
dem Mittelalter nur wenige erhalten. So die Stiftung eines Altares und einer Messe auf demselben in der
Ehre Johannes des Täufers und St. Katharinen im Jahr 1360 (Urk. III, p. 367) und eine solche von der Existenz
eines Frühaltares im Jahre 1382 (Urk. IV, p. 233, Hirstein, rothes Buch). 1399 wurde die Kirche zu Heiehen-
baeh mit dem darin befindlichen Martinsaltar durch Papst Bonifaz IX. förmlich der Fabrik der Klosterkirche
zu Fulda ineorporirt zur Aufbesserung der durch einen Brand reducirten Mittel des Klosters. Es kann also
wohl nicht ein Altar in der Klosterkirche zu Fulda selbst gemeint sein. (Urk. IV, p. 728) wie auch noch aus
der wiederholten Zusammenstellung von parochialis eeelesia et altare, und aus der verheissenen Schonung der
gewohnten Verpflichtungen beider in dieser Urkunde hervorgeht.
Die an der Stelle der alten neuerbaute Kirche liegt von einem ummauerten Todtenhof umgeben auf
einem kleinen Vorsprung des zu dem Heiehenbaeh abfallenden Geländes, weithin die Gegend beherrschend.
Von dem ältesten Bau des'9. Jahrhunderts ist keine Spur erhalten, er muss auch bereits im späten
Mittelalter durch einen Neubau ersetzt gewesen sein, denn als einziger liest der 1748 abgebrochenen Vorgängerin
der jetzigen Kirche haben sieh im Garten vor dem Pfarrhaus liegend zwei Trommeln eines 8-seitigen Pfeilers
von ca. 60 cm Durehmesser erhalten, aus denen mit Sicherheit geschlossen werden kann, dass sie eine drei-
sehiffige spätgothische Hallenkirche, ähnlich der zu Orb etwa gewesen ist.
Sie hatte einen Thurm, dessen hoher Helm bereits 1741 als baufällig abgetragen werden musste. Im
Jahr 1748 17./3. wurde dann der Grundstein zu der neuen Kirche gelegt, welche der Maurermeister Gallus aus
Fulda bis Oetober 1749 vollendete. Das Dachwerk machte Zimmermeister Christoph Schmidt zu Birstein, die
Schlosserarbeiten (Inschrift am Schloss des Thurmes) Job. Lappe 1750.