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Siebern, Heinrich [Hrsg.]; Brunner, Hugo [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 3): Kreis Grafschaft Schaumburg: Textband — Marburg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.15582#0238
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Rodenberg.

Rodenberg, Städtchen mit 1668 Einwohnern, Sitz eines Amtsgerichts, aber zur Klasse Obernkirchen Geschichte,
gehörig, liegt im Tal der Kaspaue, da wo diese in die Tiefebene eintritt. Es hat seinen Namen wohl
von der Farbe des Berges (rot, as. rod = ruber, Arnold, S. 332). Des Ortes geschieht 1216 zuerst
Erwähnung. Er hatte bis ins 17. Jahrhundert nur die Rechte eines Fleckens. Der Freiheitsbrief, der ihm als
solchem von den Brüdern Otto und Bernd, Grafen zu Holstein und Schaumburg, ausgestellt wird, datiert vom
15. Juni 1375 (Konzept der Urkunde im Marb. St.-Archiv). Der Gerichtsplatz unter der Linde vor dem
Rodenberge wird 1476 erwähnt (Wippermann, Reg. Schb. S. 216 Nr. 456). Die Erhebung zur Stadt erfolgte
im Jahre 1615. Wappen resp. Siegel: das schaumburger Nesselblatt, s. in r. Feld.

Rodenberg war eins der Schlösser, welche die Grafen von Schaumburg dem Landgrafen Philipp
von Hessen im Jahre 1518 zu Lehen auftrugen und worauf später Hessen-Cassel seine Ansprüche an die
Verlassenschaft gründete (Wippermann a. a. O. S. 230 Nr. 488).

Das Städtchen zerfiel in mehrere gesonderte Gruppen, deren Kern gewissermaßen das Schloß
bildete. Letzteres, vom Grafen Adolf V. von Schaumburg zwischen 1228 und 1240 erbaut (Mooyer, Kirchl.
Eint. S. 33) und im 14. Jahrhundert von Adolf VIII. erneuert, bildete ein gleichseitiges Viereck, von dem
1858 aber nur noch die südliche Seite bewohnbar war. Von da führte eine Brücke zu dem südlich gelegenen
Staatsvorwerk, dann zu dem alten Amthause, welches Amtsgericht und Renterei enthielt, und endlich
zum Städtchen.

Das Ganze, Schloß und Stadt, bildete ein längliches, von Süden gegen Norden gerichtetes Viereck und
war ehemals von Wällen und Gräben umgeben, die von der an der Ostseite hinfließenden Kaspaue, hier
Steinau genannt, bewässert wurden. Während das Ganze ein großer, an der Ostseite von dem genannten
Flüßchen selbst gebildeter Graben umzog, waren auch noch die einzelnen Teile, Stadt, Amthaus, Vorwerk und
Schloß, von Gräben umgeben und einzeln gesondert, ja das Schloß hatte sogar noch einen dritten Graben,
so daß man, um zu demselben zu gelangen, nicht weniger als sechs Zugbrücken und ebensoviele Tore zu
passieren hatte.

Am 5. April 1638 versuchten schwedische Truppen vergeblich, das von den Kaiserlichen besetzte
Schloß zu erobern. Im Jahre 185Q wurde ein Teil der Stadt durch eine Feuersbrunst zerstört. Auch das
Schloß und die Domäne litten dabei erheblichen Brandschaden.

Die ursprüngliche Anlage des Ortes war eine planmäßige: zwei Hauptstraßen parallel laufend, die
Vorder- und die Hinterstraße, welche durch Querstraßen verbunden sind. Dazu zwei Tore, im Osten und
Westen, das Rodenberger und das Kellertor, letzteres so genannt, weil an und über ihm der Stadtkeller
und das Rathaus gebaut waren'). Ummauert ist die Stadt nie gewesen.

Die Leute, die sich außerhalb der Tore angesiedelt hatten, — man nennt die vor dem Kellertore
wohnenden die Mühlensträßer, der andere Stadtteil heißt das Rodenberger Tor, — machten von jeher mit
dem Flecken eine Gemeinde aus und genossen das städtische Privileg der Freiheit, so daß die vom Lande
etwa dahinziehenden sich diese erst durch eine Abgabe erkaufen mußten (Vorbeschr. zum Kataster). Ein
Teil des Walles, jenseits des Stadtgrabens und zwischen der Kaspaue vom Stadttor an bis an den

i) Das nach dem Flusse (der Aue) führende Tor wird 1530 das Awdor, 1609 Owentor genannt (Wippermann, Reg.
Schb. S. 236 und 252 Nr. 498 und 529).

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