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Holtmeyer, Aloys [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 4): Kreis Cassel - Land: Textband — Marburg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.20172#0159
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EJt3>t3>l3>E)t3>l3)t3>l3JI3)t3)t3J(3JE>E>l2>t3>i3>(2Jt2l&&t3Jt3>l3> Obei'kauflingen. 'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S'S

aus der Stiftskasse ihre Vergünstigungen.1 Die drei in Hessen-Cassel ansässigen Obervorsteher der Stifter
Kaufungen und Wetter gehörten als Prälaten dem Landtage an.2

ln der Folge hatte das Stift zu wiederholten Malen Angriffe auf seine Rechte zurückzuweisen. So versuchte
Landgraf Karl in Gemeinschaft mit dem hessen-darmstädtischen Hause an die Stelle des eigentlichen Stiftes
ein wirkliches Fräuleinstift unter einer fürstlichen Äbtissin zu setzen. Nur nach langjährigem Streite konnte
der Fürst mit Hilfe des Reichshofrates von seinem Plane abgebracht werden. Eine noch schwerere Gefahr
brachte das westfälische Regiment dem Stift, das bis dahin zwischen beiden Hessen gemeinschaftlich gewesen
war. Ein Vertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreiche Westfalen überwies dem ersteren
sämtliche im Großherzogtum liegende Stiftsgüter, alle daselbst stehenden Kapitalien und außerdem noch die
Summe von hunderttausend Talern. Dadurch wurde das Stift in zwei Teile geschieden. Der hiernach übrige
Teil wurde von der westfälischen Regierung eingezogen und durch Dekret vom 1. Dezember 1810 zu einem
Erziehungsinstitute für die Töchter der Mitglieder des Ordens der westfälischen Krone bestimmt. Nach der
Wiederherstellung des Kurfürstentums Hessen lebte jedoch auch die hessische Ritterschaft und mit dieser das
Stift wieder auf, und nur die Trennung zwischen beiden Hessen bestand fort.3

Zurzeit wohnen keine Stiftsdamen mehr in Kaufungen selbst. Vielmehr beziehen die im Lande zer-
streuten Töchter der althessischen Ritter, soweit sie dazu berechtigt sind, nur die Präbenden vom Stift.4 Die
Klostergebäude werden von den Stiftsbeamten bewohnt. Das Stiftsgut bebaut der im Pachthofe wohnende
Stiftspächter. Zur Erledigung der Geschäfte kommen die Obervorsteher von Zeit zu Zeit im Stifte zusammen.

Obgleich die Ritterschaft das Patronatsrecht nicht mit dem Stifte erhalten hatte, so lag demselben
doch von jeher die Unterhaltung der Kirche, der Glocken und der Friedhofsmauer ob. Ein Anfang des
19. Jahrhunderts darüber zwischen den Obervorstehern und der Gemeinde entstandener Rechtsstreit wurde
dahin verglichen, daß, wenn diese um eine Reparatur schriftlich einkommt, jene sich verbindlich gemacht hat,
die Gewährung nicht zu verweigern.5

Kirche des heiligen Kreuzes.

Die Nachrichten über die Kirche lassen wie die Mitteilungen über die sonstigen Baulichkeiten des
Stiftes an Ausführlichkeit und Genauigkeit zu wünschen übrig. So viel steht indessen fest, daß bei der
Gründung des Klosters auch der Neubau eines Gotteshauses erfolgt sein muß und daß jene um 850 erwähnte
Kaufunger Kirche als Gotteshaus von Kunigundens Stiftung nicht in Frage kommen kann, schon deshalb
nicht, weil sie zu Beginn des 11. Jahrhunderts gar nicht mehr bestand. Wenn auch zweifellos gleich anfangs
der Ort Oberkaufungen an die Abtei fiel, so war doch die dortige Pfarrkirche wegen der geringen Größe
als Münster eines kaiserlichen Stiftes ungeeignet. Das Datum der Grundsteinlegung der dem heiligen Kreuz
geweihten Stiftskirche ist nicht überkommen, ebensowenig eine Mitteilung über die Dauer der Bauzeit. Wie
der Baumeister hieß, in welcher Schule er ausgebildet war, woher die Bauleute kamen, ob dem eigentlichen
Kirchbau die Errichtung eines Provisoriums vorausging, welche Kirche man zum Vorbild nahm, alles das
und anderes sind offene Fragen. Daß die Baukosten aus dem Vermögen Kaiser Heinrichs oder seiner
Gemahlin bestritten wurden, dürfte eine naheliegende Annahme sein. Überlieferte Tatsache ist, daß die Weihe
ein Jahr nach des Kaisers Ableben, und zwar am Gedächtnistage des Todes selbst, also am 13. Juli 1025,

1 Akten. Stifts-Archiv Kaufungen. Ledderhose, Kl. Schriften II, Anl. 1P>.

2 Ledderhose, Kl. Schriften I, S. 19f. Über die nachklösterliche Geschichte des Stiftes vgl. Rontmel, Gesell, v.
Hessen 1111, S.360f. u. Anm.56 u.61.

3 Lange, Kurf. Hessen, S. 281 f.

4 von Buttlar-Elberberg, Wappentafel der zur althessischen Ritterschaft gehörigen Geschlechter, von Buttlar-Elber-
berg, Stammbuch der althessischen Ritterschaft.

5 Akten. Stifts-Archiv Kaufungen. Bach, Kirchenstat., S. 206.

139 'S 'S 'S'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S 'S'S'S 'S 'S

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