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Frimmel, Theodor von [Hrsg.]
Blätter für Gemäldekunde — 3.1907

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Heft 8
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Wiedergefundene Bilder aus berühmten alten Sammlungen, [7]: (zwei Gemälde aus der Galerie Kaunitz - ein Camphuysen aus der Sammlung des Kardinals Fesch)
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Zu den Inschriften auf dem signierten Bartolommeo Vivarini in der kaiserlichen Galerie zu Wien
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https://doi.org/10.11588/diglit.27900#0169

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Nr. 8.

BLÄTTER FÜR GEMÄLDEKUNDE.

141

Govaert Camphuysen stimmen
würde. Durch die Studien von Bredius
und Moes über die Künstlerfamilie
Camphuysen ist reichliches Material zu/
sammengestellt und kritisch gesichtet
worden. Nach den gebotenen Ergebe
nissen*) will es mir scheinen, daß die
Landschaft aus der Galerie Fesch ein
Werk des Govaert (Godefridus) Camp-
huysen sei, der 1624 geboren sein dürfte
(es ist nicht genau anzugeben, in wel-

chem holländischen Ort), viele Reisen
unternommen hat und 1672 gestorben
ist. In unserem Falle wird die Stilkritik
nicht durch die Epigraphik unterstützt.
Das Bild trägt keine Künstlerinschrift,
keine Signatur. Trotzdem ist es un-
zweifelhaft ein Werk von einem der
Camphuysen, und danach läßt sich also
gegen die Identifizierung mit dem Bilde
der Sammlung Fesch nichts einwend,en.

ZU DEN INSCHRIFTEN AUF DEM SIGNIERTEN BARTO-
LOMMEO VIVARINI IN DER KAISERLICHEN GALERIE

ZU WIEN.

Künstlerinschriften sind nicht so
bequem zu bearbeiten, wie die Schriften
in Urkunden und Büchern. Urkunden
und Bücher wurden fast immer von be-
rufsmäßigen Schreibern hergestellt, zu-
meist von geschulten Kräften ausge-
führt. Bei Künstlerinschriften kommen
aber gewöhnlich Fälle in Betracht, die
den Schreibenden als Fremdling im
Schreibfach erscheinen lassen. Manche
Signatur und erklärende Inschrift läßt
vermuten, daß der Künstler nur eine
geschriebene Vorlage ungefähr nach-
malte, ohne genau zu verstehen, was
er schrieb. Zwischenstufen dann bis zur
kalligraphischen Signatur und bis zur
Unterschrift eines Malers, der nebenher
auch vollkommen schriftkundig war.
Staunen wir also nicht, wenn auf eine
lange Reihe klarer Künstlerinschriften
stets auch eine kommt, die zu ver-
schiedenen Deutungen Anlaß gibt**),
oder gänzlich unzugänglich bleibt. So

*) Vgl. „Oud-Holland“ XXI. (1903), wo
zum erstenmal eine umfassende Behandlung
der äußerst verwickelten Angelegenheit ver-
sucht wird.

**) Allerdings durch mangelhafte Er-
haltung ist z. B. die Inschrift auf dem Schalks-
narrenbildnis, das dem Dosso Dossi in der
Galerie zu Modena zugeschrieben wird, nicht
recht erklärlich. Ich vermute, daß „Sic eri-
mus“ zu lesen ist.

dauerte es z. B. geraume Zeit, bis die
Inschriften auf dem Altarwerk des Bar-
tolommeo Vivarini in der Wiener Ga-
lerie eingehend studiert wurden. Man
las nur die zwei Schriftbänder mit den
Künstlernamen und ließ das übrige nahe-
zu unbeachtet. So bei Waagen, nicht
viel besser bei Crowe und Cavalcaselle.

In Engerths Katalog von 1882 sind
die Inschriften mittels Nachzeichnung
faksimiliert, jedoch so, daß das mittlere
Band auf zwei Zeilen verteilt ist. Die
Führer durch die Galerie wiederholen
dieses Faksimile. Mehrere Arbeiten
über die Wiener Galerie in Büchern,
Heften und Zeitschriften förderten die
Angelegenheit nicht im mindesten. Erst
Gustav Ludwig ging (im Repertorium
für Kunstwissenschaft, Bd. XXII, 1899)
auf einige heikle Fragen näher ein,
insbesondere auf die in der Inschrift
vorkommenden Familiennamen Vivi-
ani und Munti, wodurch er über die
Hauptschwierigkeiten hinweghalf. In
meiner Geschichte der Wiener Gemälde-
sammlungen I, 341 (1899)*) wurde nur
auf die großen Ergänzungen der In-
schrift im Namen Vivarini und in der
Mitte des zweiten (mittleren) Inschrift-

*) Die Lieferung für die Italiener ist
übrigens mehrere Jahre vor 1899 entstanden.
 
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