Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bulletin de la Société pour la Conservation des Monuments Historiques d'Alsace — 2.Sér. 21.1906

DOI issue:
[Mitteilungen / Memoires]
DOI article:
Adam, A.: Das Seelenbuch des Spitals in Zabern
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.25052#0227

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
213 -

bisch. Rathsekrelârs W°. Sie verschrieb dem Spital 4 Gulden jahrlichen
Zinses, von 100 Gulden Hauptgut auf die Gemeinde Lupstein. So lange
sie leble, wollte sie den Zins selbst einnehmen, die Jahrzeit davon zu
halten (für ihren Mann) und die Legate auszurichten. Nach ihrem Tod
sollte der Ralh zu Zabern «aïs oberpfleger gemelts spitals umb den
newen jars tag, wann es den Stiftherren alhie am gelegensten sein
wurdt, einen gulden gelts (geben), gemelt Jarzeit zu halten, dessgleiehen
einen gulden armen leuten, so bei sollicber begengnuss sein werden
vor der Kirchen usszutheilen, die ubrigen zwen gulden (heisst es
weiter) sollen sie unter arme leut im spital usspenden. Wo es sich
aber kunftig begebe und zutrüge, dass gedacht jarzeit nit also wie
obstat, durch enderung der religion, gehalten wurde, so sollen auch
gemelte 4 gulden und dessen hauptgut dem gedaehten spital, die armen
darmit zu erhalten, frei zuston und erblichen zugefallen sein». (St. 421).

1568. Bischof Erasmus1 vom Limpurg. Er legirte dem Spital 200
Gulden und 100 Gulden den Gutleuten. (Sp. 13). * 5

I. Bischof Erasmus. Auch dem Spital zu Boersch legirte Erasmus (St. 33) 400
Gulden. Aus Stiftsgeldern hatte er am ersten Juli 1560 der Stadt Nurenberg 2000 Gulden
vorgestreckt. Dieselbe Stadt schuldete ihm persdnlich 9200 Gulden, laut vier ver-
schiedenen Verschreibungen von 1555, 1557 und 1560. Einen Brief vom 11. Nov.
1560, besagend 5000 Gulden Hauptgut mit 250 Gulden jahrlichen Zinses, verschrieb
er der Stadt Zabern «die zwey teil zur erhaltung vier junger knaben, bilrgers kinder,
gueter art und hoffnung, in niedern und hohen schulen», — mit dem übrigen
dritten Teil, sollten 3 ehrbare Jungfrauen, Bürgerstôchter, oder selbst Fremde, die

5 oder 6 Jahre in Zabern gedient hatten, ausgesteuert werden. Tausend weitere
Gulden (St. 419) hatte Erasmus der Stadt vermacht, die davon fallenden 50 Gulden,
«jedes jar zu fünf fristen, namlich in jeder fronfast zelien gulden, sodann uff einen
tag in der charwuchen... auch zehen gulden, zu einem rechten freien almusen
under husarme wollbedurftige innwohner, burger, burgerin und burgers kinder dieser
stadt, durch unsern underscliultheiss, spitalpjleger, oder eine andere darzu geschilckte
person ... usszuteilen ».

Die drei andern Briefe hingegen schenkte Erasmus, durch Donationsakt vom Freitag
vor St. Andréas 1564, «Christoffen von Geilndorf, ledig gebornen von Limpurg, doch so
dass weder Zinsen noch Hauptsumme verkauft werden konnten, und letztere im Riick-
zahlungsfall wieder sicher anzulegen war. Zugleich waren Ghristoph zwei Vdgte bei-
gegeben, Adam von Boys, der Unterschultheiss, und Diebolt Lang, Bürger in Zabern.
Ohne ihre und des Raths Bewilligung sollte er sich nicht verheirathen. Nahm er dennoch
ohne Zusage « seiner zugeordneten vdgte und pfleger eine verlaumbte unerbare person»
zur Frau, so sank für ihn die Schenkung auf 1200 Gulden herab. lias Uebrige verblieb
der Stadt, welche sogar im Fall dass er ohne Leibeserben stilrbe, diejganze verschriebene
Summe erhielt (St. 33). Der uneheliche Ghristoph, durch Kaiser Karl V legitimirt
(St. 37), unterschreibt 1588 (St. 13) bloss Hans Crüstopff Gailnddrfer (St. 13). Sonst
 
Annotationen