Urkunden
zur
Geschidhfe der Reicfislandüogtei
im Elsass,
Von Prof. Dr. Joseph. BECKER.
V orbemerknng1.
Der gelehrte und fromme Bischof Otto von Freising, der Oheim und
Historiograph des Kaisers Friedrich Barbarossa, charakterisiert gele-
gentlich die Stellung des Elsass im alten heiligen deutsehen Reich mit
den denkvvürdigen Worten: «Maxima vis regni in ea provincia esse
noscitur», «Die Kraft des Reiches beruht zum grossen Teil auf dieser
Provinz». Dieses Lob galt zunâehst jener ruhmreichen Epoche, als die
hohenstaufischen Kaiser mit Vorliebe in der feslen Kaiserpfalz zu
Hagenau vervveilten und in dieser Lieblingsresidenz die Grossen des
Reiches zu glânzenden Hoffesten um sich versammelten. Aber auch
nachdem das stolze Geschlecht der Staufer ins Grab gesunken war, ist
das Elsass durch das ganze Mittelalter hindurch bis zu seinem Übergang
an Frankreicb 1648 in eminentem Sinne die kaiserliche P r o v i n z,
das eigentliche Reichsland geblieben. Unter dem Schutze jener
hohenstaufischen Kaisermacht war auf dem verhaltnismassig kleinen
Raume eine stattliche Anzahl stâdtischer Gemeinden erblüht und erstarkt,
welche nicht einer Grafen- oder Fürstenmacht, sondern allein dem jedes-
maligen Kônige und Kaiser unmittelbar untertan waren. Ausser diesen
10 Reichsstadten haben die Hohenstaufen ihren Nachfolgern auf dem
deutsehen Kdnigsthron aber auch eine grosse Anzahl von Dôrfern sowie
den ausgedehnten hl. Wald in der Umgebung Hagenaus als unmittel-
bare, kônigliche Domànen hinterlassen. Zur Nutzbarmachung und
Verwaltung des gesamten unmittelbaren Reichsbesitzes im Elsass hat
dann Kônig Rudolf von Habsburg gleich im Beginne seiner Regierung
1273 eine kônigliche Stalthalterschaft, die «Reichslandvogtei»
eingerichtet, welche, — im Gegensalze zu den ahnlichen Reichsàmtern
zur
Geschidhfe der Reicfislandüogtei
im Elsass,
Von Prof. Dr. Joseph. BECKER.
V orbemerknng1.
Der gelehrte und fromme Bischof Otto von Freising, der Oheim und
Historiograph des Kaisers Friedrich Barbarossa, charakterisiert gele-
gentlich die Stellung des Elsass im alten heiligen deutsehen Reich mit
den denkvvürdigen Worten: «Maxima vis regni in ea provincia esse
noscitur», «Die Kraft des Reiches beruht zum grossen Teil auf dieser
Provinz». Dieses Lob galt zunâehst jener ruhmreichen Epoche, als die
hohenstaufischen Kaiser mit Vorliebe in der feslen Kaiserpfalz zu
Hagenau vervveilten und in dieser Lieblingsresidenz die Grossen des
Reiches zu glânzenden Hoffesten um sich versammelten. Aber auch
nachdem das stolze Geschlecht der Staufer ins Grab gesunken war, ist
das Elsass durch das ganze Mittelalter hindurch bis zu seinem Übergang
an Frankreicb 1648 in eminentem Sinne die kaiserliche P r o v i n z,
das eigentliche Reichsland geblieben. Unter dem Schutze jener
hohenstaufischen Kaisermacht war auf dem verhaltnismassig kleinen
Raume eine stattliche Anzahl stâdtischer Gemeinden erblüht und erstarkt,
welche nicht einer Grafen- oder Fürstenmacht, sondern allein dem jedes-
maligen Kônige und Kaiser unmittelbar untertan waren. Ausser diesen
10 Reichsstadten haben die Hohenstaufen ihren Nachfolgern auf dem
deutsehen Kdnigsthron aber auch eine grosse Anzahl von Dôrfern sowie
den ausgedehnten hl. Wald in der Umgebung Hagenaus als unmittel-
bare, kônigliche Domànen hinterlassen. Zur Nutzbarmachung und
Verwaltung des gesamten unmittelbaren Reichsbesitzes im Elsass hat
dann Kônig Rudolf von Habsburg gleich im Beginne seiner Regierung
1273 eine kônigliche Stalthalterschaft, die «Reichslandvogtei»
eingerichtet, welche, — im Gegensalze zu den ahnlichen Reichsàmtern