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Bulletin de la Société pour la Conservation des Monuments Historiques d'Alsace — 2.Sér. 21.1906

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Fundberichte und kleinere Mittheilungen
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Adam, A.: Die Grabplatten im Hof des Zaberner Musäums
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https://doi.org/10.11588/diglit.25052#0487

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— 14* —

et do minus) IN GRESAWE METROPOLIT . ECCLESIÆ (coloniensis cano-
nic) VS ET CATHEDRAL . ECCLESIÆ ARGENT. THESAVRARIVS.

Der Grabstein trâgt das Wappen des Verstorbenen mit zwerch in
10 Felder getheiltem Schild.

Die fünfte Platte komrnt aus der Kirche von Maursmiinster. Sie
misst in der Lange 2,40 m und halte ursprünglich eine Breite, oben
von 1,02 m, unten von 0,85 m. Der rechte Rand ist so abgehauen,
dass der Stein unten und oben nur noch 0,82 m breit ist. Die Inschrift
ist wieder, auch hier, theilweise verschrankt. Vom Kranz ist oben der
Anfang abgehauen. Man erkennt dort noch den untern Theil der Jahrzahl
1599, und die vollstandig erhaltene Zahl XII. Nach den weiter her-
vorzuhebenden Angaben, muss hier die Rede gewesen sein vom 12.
November, oder vielleicht auch vom 12. Tag vor den Kalendæ De-
cembris. Erstere Fassung gabe uns folgenden Text: [Anno Domini]
1599. XII. [Nov. obiit venerabilis) MAGISTER . ET . D . DOMINVS .
IACOBVS . SCHREIER. AB . I1VSEN . EMERITVS . HVIVS . CŒNOBII.
ABBAS. CVIVS . ANIMA . IN . PACE . QVIESCAT . DIC . LECTOR . AMEN.

Inwendig zeigt der Stein einen nach links gewendeten Stab (Abts-
stab) sammt Inful, sowie die Inschrift :

VNICA SCHEIERI VIRTVS INCOGNITA NON EST,

ABSTVLIT HVNC ATROX PARCA NOVEMBER IIS
BIS SENOS TERRIS ANNOS VBI PRÆFVIT; ILLVD

IVS DEDIT IN PROCERVM QVOD TVLIT ANTE MAN VS.

HVIVS SPECTATOR, NE TE PVDOR IMPROBVS, ORO,

TERREAT, IIVIC REQVIEM DICITO MENTE PIA.

Bei Ingold-Grandidier wird Schreiers Tod in das Jahr 1599 angeselzt,
was mit unsern Zahlenüberresten zusammentrifft. Der Titel «abbas
emeritus » würde mit der zugleichigen Meldung, dass Schreier das Recht
(Amt), dessen Inhaber er gewesen, in die Hande der « Vornehmen»,
d. h. des Kapitels, zurückgegeben hatte, auf einen Verzicht seinerseits
hinweisen, wenn nicht, — was beim Versificiren leicht denkbar wâre,
— das Ableben als Rücktritt gedacht ist. Ueber eine Verzichtleistung
Schreiers fehlt sonst jede Ivunde. Die Abdankung würde nicht lange
vor dem Tode eingetreten sein. Schreier wurde, nach Herzog, am
20. Dez. 1588 Abt erwahlt. Hiernach sind vom Verfasser zu der Grab-
schrift die 10 letzten Tage des Jahres 1588 als erstes Jahr gerecbnet.
Schreier regierte nur 11 Jahre.

A. Adam, Pfarrer von Zabern.
 
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